2049
Verhaͤltnisse des uͤbrigen Personals erfolgt,
dem angefuͤhrten F. der Konstitution gemaͤß,
eine besondere Verordnung.
II. Titel.
Wirkungskreic.
K. 3. Der Wirkungskreis dieser neu er-
richteten Steuer: und Domainen-Sektion
erbält biemit folgende nähere Bestimmung:
a) Sie führt die Aufsicht über das gesamte
Rechnungs-Wesen der Kreis-Finanz-Di-
rektionen; prüft die von ihnen eingesende-
ten Monats-Ertrakte und übrigen Rech-
nungs, Stäcke, und richtet ihre Aufmerk-
samkeit auf die genaue Erfüllung der über
die richtige Erhebung der Gefälle in den
festgesezten Terminen ertheilten Vorschrif-
ten;
k) sie hat die Super-Revision über die
Jahres-Rechnungen der Kreis-Kassen, und
die Verbindlichkeit, in einer Zeit von drei
Monaten, nach der an sie geschehenen Aus-
stellung dieser Rechnungen, das Justiffka=
tions-Geschäft darüber zu vollenden; mit
ibren geschöpften Bedenken dieselben Un-
serm gebeimen Finanz-Ministerium wier
der vorzulegen, und diese Vorlage mit
einer Vergleichung der Haupt-Rechnungs-
Resultate des justifzirten Jahrganges mit
jenen des vorhergegangenen Jahres zu be-
gleiten;
c) die jährlichen Etats der Kreis-Finanz=
Direktionen zu prüfen, die Resultate der-
selben, zur Erleichterung ber Uebersicht,
—————
2050
nach den verschiebenen Haupt-Rubtiken
zusamen zu stellen, und sie mit den sich
uͤber sie darbietenden Bemerkungen vor-
zulegen; «
d)dieunmittelbareobereAufsichtundLei-
tung über die Aufschlags, und Siegel-Ge-
sälle, so wie über das landbau-Wesen zu
fübren; das Rechnungs-Wesen dieser be-
sonderen Einnahnis, Zweige zu revidiren,
und über die Entfernung aller Mißbräu=
che und Unrichtigkeiten bei diesen verschie:
denen Zweigen zu wachen;
ge) das Justifikations= Geschäft über die
Jabres-Rechnungen der Ober-Aufschlags-
und Siegel= Aemter sämtlicher Kreise zu
besorgen, und ihre Resultate, so wie es
oben, in Ansehung der Kreis-Kasse-Rech-
nungen verordnet ist, drei Monate nach
dem jedesmaligen Einlaufe jener Jahres=
Rechnungen vorzulegen;
hdie von den Kreis= tandbau= Inspektionen
eingesendeten jäbrlichen Etats zu prüfen;
jedem Uebermaße der Ausgaben dabei, so
weit es der Zweck gestattet, vorzubeugen,
und das ganze tandbau-Wesen, nach dessen
Wichtigkeit für das Staats-Vermögen,
sowohl materiel, als formel genau zu
kontrolliren;
8) über wichtigere Verkäufe von Staats-
Realitäten;
h) über wichtigere Ablssungen von taude-
mial-und anderen das Eigenthum beschrän-
kenden Rechten;
i) über neue Acquisitionen, Täusche, oder
135