Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Diejenigen Individuen, welche in Gemaͤß- 
heit einer herzustellenden vorschrisismässigen Li- 
anidation der bisherigen Gehälter bereits hö- 
here Besoldungen genossen haben, erhalten 
den Mehrbezug als Pensson. 
Diejenigen Kameral-Beamten, welche 
durch gegenwärtige Rentamts= Organisation 
ausser Dienstes-Aktivität gesezt werden, sind 
verordnungmässig zu quiesciren; jedoch soll auf 
die Wiederanstellung der Brauchbaren unter 
ihnen bei jeder schicklichen Gelegenheit gutacht- 
licher Bedacht genommen werden. 
München den 10. August 2808. 
Max Joseph. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf kbniglichen allerhbchsten Befehl. 
G. Geiger. 
  
(Die Benennung des Rentamts-Personals in der 
Provinz Ansbach betressend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Auf den Bericht Unsers General-Landes- 
Kommissariats iu Franken vom 10. v. M. 
die Ernennung des Rencamts-Personals in 
der Provinz Ansbach betreffend, wird nach- 
träglich zu Unserm Neseripte über diesen Ge- 
Venstand vom 19. gedachten Monate folgendes 
beschlossen: 
a) Der zuvor für das Rentamt Dünkels= 
bühl vorgeschlagene provisorische Rechnungs- 
Kommissär, Friedrich Karl Billing, ist in 
Gerhardsbronn, und dagegen der Deurschor- 
densche Beanne: Wilhelm Mosthof in Dün- 
kelsbühl als Rembeamter anzustellen. 
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b) Das Rentamt Heilsbronn wird dem 
bisherigen Kamer-Amtmann: Martin Fried- 
rich Bütiner übertragen. Dieses Rent- 
amt behält jedoch vor der Hand seinen Siz in 
Windsbach, weil es in Heilsbronn an dem 
dazu nöthigen Lokal fehlt. 
Dc) Als Rentbeamter zu Leutershausen 
wird der provisorische Rechnungs" Kommissär: 
Wilhelm Bürger ernannt. Jedoch hat die- 
ses Rentame das bisherige Lokal des Kamer 
amts Kolmberg in dem dorigen Schlosse noch 
beizubehalten. 
) Da der für die Stade Nürnberg en 
nannee Rentbeamte: Michael Hannewa- 
cker, die Geschäfte des dussern Rentams 
Nürnberg oder Gostenhof, nicht dane 
ben besorgen kann, so wird für lezreres der 
bisherige Administrator des Amtes Fürth: 
Friedrich Gortlieb Ritter, als Rentbeamrer 
ernannt. Dieses Rentam erhält die nämlichen 
Grenzen, wie das Landgericht Rürnberg oder 
Gostenhof; der St desselben bleibt vorerst in 
Fürch, weil sich daselbst neben dem Amté- 
Lokal zugleich die nörhigen Getreidekästen be- 
finden. Muͤnchen den 6. September 1808. 
Max Joseph. 
Fretherr von Hompesch. 
Auf kbniglichen allerhbchssten Befehl 
G. Geiger. 
  
Durch ein allerhöchstes Reskript vom 16. 
September d. J. ward an die Seelle des als 
Rentbeamten in Ausbach angestellten Nech-
	        
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