Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Beduͤrfnisse eines jeden Dienst-Zweiges, zu 
jeder Zeit der erfoderliche Theil des Materia- 
lien-Vorraths schleunig vorgelegt werden kön- 
ne, balten Wir für nöchig, alle bisher zer- 
streut gewesenen Plan= undtandkarten-Samm- 
lungen zu vereinigen, und sie in dem kobale 
Unseres auswärtigen Ministerial: Departe= 
ments aufbewabren zu lassen. 
Alles also, was dermalen das topographi- 
sche Büreau, die Zentral-Plan-Kamer, die 
Hofbibliorhek, das Ministerium der aue wär- 
tigen Verhältnisse, oder eine sonstige Zentral- 
Stelle an Planen und Landkarten beuzt, wird 
zusammen gestellt, und blos die Sammlun- 
gen, welche das gebeime Kriegs-Bürecu, die 
Stener-Vermessungs Kommisston, die Gene- 
ral: Wasser: Brücken= und Serassenbau-Di- 
rektion, oder andere technische Stellen, zu 
ibren eirenen und besondern Gebrauche an- 
gelegt beben, bleiben von jener Vereinigung 
ausgenemmen. 
Bei dieser Vereinigung haben Wir jedoch 
keineswegs den Zweck, die gesammeleen Ma, 
terialien dem geieinschaftlichen Gebrauche 
zu entziehen; vielmehr sollen sie demselben 
dergestalt vorbehalten bleiben, daß die vor- 
bandenen Hilfsmittel auch an jedes andere 
Ministerium, so wie an jede Abrbeilung des- 
selben, welche ihrer bedarf, auf blosses münd- 
liches Benehmen der geeigneten Vorsiände, 
sogleich mitzutheilen, und an sie auch ausser 
dem tekal der Sammlung, jedoch in diesem 
Falle gegen Bescheinigung, zur Bennzung 
abzugeben find. 
Mit vorgedachtem allgemeinen Plan Kon- 
servatorium wollen Wir zugleich das bisbe- 
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rige Zentral Institut zur Herstellung der Pla- 
ne und Karten vereinigen, und die geograpbi= 
schen, topographischen, trigonometrischen und 
geodätischen Arbeiten damit in Verbindung 
sezen. 
Wir beschliessen zu diesem Ende wie folgt: 
1. Das ganze Institut bilder eine Unter, 
Abtbeilung des auswärtigen Ministeriums, 
unter der Benennung: 
Statistisch'" topographisches 
Büreau, 
und hat, unter der besonderen leitung und 
Aufsicht der Hobeits-Sektion, eine in wissen- 
schaftlicher und technischer Beziehung ihm 
eigene Direktion. 
2. Mit dem Ministerium des Innern steht 
dieses Büreau durch das Medium der beiden 
Sektionen in Hobeits, und Polizei Sachen, 
in einer solchen Verbindung, daß sich beide 
gegenseitig die statistischen und torographi- 
schen Materialien, welche sie besizen, auf je- 
desmaliges Erfoderniß ohne weiters mitzu- 
tbeilen baben, ohne daß biezu vorlufige 
schriftliche K i nothwendig sind. 
3. Auch hat das Buͤreau an das geheime 
Finanz-Ministerium, an dessen Steuer-Sek- 
tion, Vermessungs-Kommission u. s. w. so 
wie diese gegenseitig, alle Materialien, die 
verlangt werden, abzugeben; und alle diese 
Miteheilungen gescheben auf einen blossen 
Schein der Vorstände, welcher bei der Wie- 
dereinlieferung zurück gesiellt wird. 
4. Ausser der syslematischen Aufstellung, 
und Aufbewahrung der bereits vorhandenen 
Materialien hat das topograrische Bürcau 
sich vorzüglich damit zu beschéftigen, daß es
	        
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