2165
Beduͤrfnisse eines jeden Dienst-Zweiges, zu
jeder Zeit der erfoderliche Theil des Materia-
lien-Vorraths schleunig vorgelegt werden kön-
ne, balten Wir für nöchig, alle bisher zer-
streut gewesenen Plan= undtandkarten-Samm-
lungen zu vereinigen, und sie in dem kobale
Unseres auswärtigen Ministerial: Departe=
ments aufbewabren zu lassen.
Alles also, was dermalen das topographi-
sche Büreau, die Zentral-Plan-Kamer, die
Hofbibliorhek, das Ministerium der aue wär-
tigen Verhältnisse, oder eine sonstige Zentral-
Stelle an Planen und Landkarten beuzt, wird
zusammen gestellt, und blos die Sammlun-
gen, welche das gebeime Kriegs-Bürecu, die
Stener-Vermessungs Kommisston, die Gene-
ral: Wasser: Brücken= und Serassenbau-Di-
rektion, oder andere technische Stellen, zu
ibren eirenen und besondern Gebrauche an-
gelegt beben, bleiben von jener Vereinigung
ausgenemmen.
Bei dieser Vereinigung haben Wir jedoch
keineswegs den Zweck, die gesammeleen Ma,
terialien dem geieinschaftlichen Gebrauche
zu entziehen; vielmehr sollen sie demselben
dergestalt vorbehalten bleiben, daß die vor-
bandenen Hilfsmittel auch an jedes andere
Ministerium, so wie an jede Abrbeilung des-
selben, welche ihrer bedarf, auf blosses münd-
liches Benehmen der geeigneten Vorsiände,
sogleich mitzutheilen, und an sie auch ausser
dem tekal der Sammlung, jedoch in diesem
Falle gegen Bescheinigung, zur Bennzung
abzugeben find.
Mit vorgedachtem allgemeinen Plan Kon-
servatorium wollen Wir zugleich das bisbe-
2166
rige Zentral Institut zur Herstellung der Pla-
ne und Karten vereinigen, und die geograpbi=
schen, topographischen, trigonometrischen und
geodätischen Arbeiten damit in Verbindung
sezen.
Wir beschliessen zu diesem Ende wie folgt:
1. Das ganze Institut bilder eine Unter,
Abtbeilung des auswärtigen Ministeriums,
unter der Benennung:
Statistisch'" topographisches
Büreau,
und hat, unter der besonderen leitung und
Aufsicht der Hobeits-Sektion, eine in wissen-
schaftlicher und technischer Beziehung ihm
eigene Direktion.
2. Mit dem Ministerium des Innern steht
dieses Büreau durch das Medium der beiden
Sektionen in Hobeits, und Polizei Sachen,
in einer solchen Verbindung, daß sich beide
gegenseitig die statistischen und torographi-
schen Materialien, welche sie besizen, auf je-
desmaliges Erfoderniß ohne weiters mitzu-
tbeilen baben, ohne daß biezu vorlufige
schriftliche K i nothwendig sind.
3. Auch hat das Buͤreau an das geheime
Finanz-Ministerium, an dessen Steuer-Sek-
tion, Vermessungs-Kommission u. s. w. so
wie diese gegenseitig, alle Materialien, die
verlangt werden, abzugeben; und alle diese
Miteheilungen gescheben auf einen blossen
Schein der Vorstände, welcher bei der Wie-
dereinlieferung zurück gesiellt wird.
4. Ausser der syslematischen Aufstellung,
und Aufbewahrung der bereits vorhandenen
Materialien hat das topograrische Bürcau
sich vorzüglich damit zu beschéftigen, daß es