Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

2175 
Saͤmtliche Provinzial: Etats-Kuratelen ha- 
ben sich hienach genau zu achten. Die betref- 
fenden Umzugs--Gebuͤhren sind bei den Kas- 
sen derjenigen Provinz, bei welcher der Staats- 
diener bisher angestellt war, zu bezahlen, und 
noch auf das Etats-Jahr 1805 zu verrechnen; 
jedoch ist eine genaue Spezifikation derselben, 
mit der Berechnungs-Art eines jeden indivi- 
duellen Betrages an Unser Finanz-Ministe- 
rium einzusenden. 
Gegenwärtige Unsere allerböchste Bestim- 
mung wird auch durch das Regierungsblate 
bekannt gemacht. 
München den 15. September 1808. 
Max Josepb. 
Freiberr von Hompesch. 
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl. 
G. Geiger. 
Main-Kreis. 
Stellen: Ernennung. 
ter edmann. 
er. 
Bennin 
chmidt. 
oller. 
1 mann. 
oller. 
in t. 
ramm. 
berg. 
enrecutbe 
m. 
— 
  
à175 
Bekanntmachung. 
  
(Die Ernennung des Personals der Kreis-General= 
Kreis-Kommissariate betressend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir baben Uns bewogen gesunden, das 
Kanzlei-Personale bei Unserm General-Kreis- 
Kommissariaten so zu bestimmen, wie die nach- 
solgende Ernennungs: tiste darstellt. 
Wir lassen daber solches durch das allgemei- 
ne Regierungsblatt mit dem Anbange bekannt 
machen, daß die Ausfertigungen bierüber 
durch die betreffenden General-Kreis-Kom- 
missariate alsbald verfügt werden sollen. 
München den 19. September 1803. 
Max Joseph. 
Freiherr von Mongelas. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl 
von Krempelhuber. 
Hauptstadt Bamberg. 
. Bisherlee Anstellung. Gehalt. 
1000 
K 
und freie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.