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von den Pfarrern und impfenden Land- und
Stadtgerichts-Physikern, und vorzuͤglich auch
von den Gerichts--Behoͤrden unterschriebenen
Impf- Protokolle an die unterfertigte Stelle
einzubefördern anbefohlen ist, die hier fol-
gende Landgerichte aber, als Abensberg,
Aichach, Burghausen, Erding, Frei-
sing, Ingolstadt (Landgericht), Ingolstadt
(Hauptstadt), Közting, Kellheim, Landau,
Landsberg, Landshut (Landgericht),, Kandshut
GHauptstadt), Moosburg, Mühldorf, Paf-
senberg, Pfaffenhofen, Riedenburg, Ro-
senheim, Schönberg, Starnberg, Seraubing,
Troßburg, Vilsbiburg, Wasserburg, Weg-
scheid, Weilheim, mit der Einsendung die-
ser Tabellen, oder Impf-Protokolle noch im
Rückstande sind, so erhalten dieselben hlemit den
ernstgemessensten Befehl, das gesezliche Impf
Protokoll für die erste Hälste l. J. um so
mehr binnen 8 Tagen, vom Tage des Em-
pfanges an, einzubefördern, als man sich ausser-
dem bemussiger sieht, selbe der allerhöchsten
Stelle in diesem Punkte als saumselig, und
als die Ursache zu schildern, warum den koͤ-
niglichen Landgerichts-Physikern ihre gesez-
lichen Impf= Diäten so lange vorenthalten wer-
den müssen, als welche nämlich nur alsdann
ausbezahlt und repartirt werden därfen, wenn
alle 50 Landgerichte in der Provinz Baiern
ihre gesezlichen Impf-Protokolle werden ein-
gesendet haben.
Muͤnchen den 15. September 1808.
Koͤnigliche Landes-Direktion
von Baiern.
von Dreern Director.
Raßhofer.
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Bekanntmachungen.
(Dle Fundlrung der Unlverfitäkt in Innsbruck be-
treffend.)
Seine Majestät der König haben bei der
allgemeinen Organisation der Stiftungs-Ad-
ministrationen in Tirol vom 12. September
I. J. allergnddigst geruher, für die Foredauer
der bisherigen Universität in Innsbruck nicht
nur allein die allerhöchste Konfirmation
zu ertheilen, sondern auch eine vollständige
Dotarion derselben zu reguliren, worüber
ein eigener Stistungs Brief ausgeferti-
get, und dem Jahrbuche der General Admi-
nistration des Stistungs-Vermäögens einver-
leibt werden soll. 6
München den 12. September 1808.
Auf Seiner kdniglichen Majestät besonderen aller-
bochsten Befehl.
Freiherr von Monegelas.
von Krempelhuber.
(Die Ernennung der Medizinal-Räthe bei den
Kreis-Kommissariaten betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
In dem über das Medizinal = Wesen in
Unserm Reiche erlassenen organischen Edikte
haben Wir, Titrl III. S. 13. festgesezt, daß ei-
nem jeden der Kreis-Kommissariate ein, oder
nach Umständen zwei Medizinal:Räthe zur
Bearbeitung der medizinisch-polizeilichen Ge-
genstände nach H. 18. beigegeben werden.
Zugleich haben Wir, H. 14. für die Prü-
fungen der Aerzte und Apotheker, und für
die Bearbeitung medizinisch-gerichtlicher Ur-