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Kasse, oder an die ehemalige Steuer-Haupt-
Kasse', in der gewöhnlichen Art einzusenden.
3. Für die Vollendung und Zusammenstel-
lung der aus der Zeit der Säkularisirung und
Inkamerirung der Klöster noch unerledigten
Gegenstände bleibt eine Spezial-Kloster-
Kommission, unter dem Vorsize des Direk-
tors Klem. Neumair. Ihr Wirkungs-Kreis
erstreckt sich, bis zur ohnehin nahen Vollen-
dung ihres Geschäfres, auf alle in was immer
für Kreise vertheilten Aemrer der ehemaligen
Provinz Baiern. Sie erholt aber die noth-
wendigen Erläuterungen und Berichte der
Rentämter nur mittelbar durch die einschlä-
gigen Finanz-Direktionen, mit welchen sie im
Stile eines Schreibens korrespondirt, und er-
öffner den lezteren die erfolgten königlichen aller-
höchsten Entschliessungen in diesem Spezial-
Gegenstande, soferne die allerhöchsten Ent-
schliessungen nicht unmittelbar an die Kreis-
Finanz-Direktionen ergehen.
4Für das heurige momentane Steuer-
Drovisorium besteht ebenfalls eine eigene
Spezial-Kommission, auch unter dem
Vorsize des erwähnten Direktors Neumatr.
Diese steht aber mit den Kreis-Finanz-Di-
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rektionen in keiner Beruͤhrung, sondern sie
erlaͤßt in diesem in das aͤltere Rechnungswesen
vor dem 1. Oktober 1808. einschlaͤgigen Ge-
genstande ihre Aufträge unmittelbar an alle
Rent= und anderen Aemter der ehemaligen
Provinz Baiern.
§. Hingegen die Fortsezung und Vollen-
dung der eigentlichen provisorischen
Steuer-Rektifikation wird, sobald es
nur immer möglich ist, den einschlägigen Fi-
nanz-Direktionen zugetheilt.
Die Steuer= und Domainen= Settion,
welcher die oberste Leitung dicses wichtigen
Geschaͤftes im ganzen Reiche nach gleichen
Grundsczen obliegt, wird die für die biehe-
rige Provinz Baiern gesammelten Arbeiten un-
ter die einschlägigen Finanz-Direktionen ver-
theilen, ihnen deutliche und bestimmte In-
struktionen auf Ministerial-Auftrag geben,
und die Fortsezung des Geschäftes mit dem
aufmerksamsten Auge verfolgen.
München den 16. September 1808.
Auf Seiner königlichen Majestät besonderen
allerhöchsten Befehl.
Freiherr von Hompesch.
G. Geiger.