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Regi
Koͤniglich-Baierisches
erungsblatt.
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Lvur. Seück. München, Mittwoch den s. Oktober 1803.
Organtsche Edikte.
Die Anordnung der General= Post-
Direktion als Sekrion desauswär-
tigen Ministeriume.
Wir Marimflian Joseph,
don Gottes Guaden König vom Vaierm
Dis bie allerhöch ste. Eutsch-essung vom,
1. März dieses Jahrs (Regierungsblate 180S.
Stück XXVI Seite 1231 — 1239.) hat
den Wir in dem. Size der Regierung eine-
mit dem gebeimen Ministerial: Departement.
der auswärtigen Angelegenbeiten in unmit-
telbarer Verbindung stehende General-Post--
Direktion etablira
Wir gedenken nicht, in dieser organischen
Werordnung eine Aenderung vorzunehmen;
nur sinden Wir néthig, zur Gleichfèrmigkeit,
deo Geschäftsgangs der Unserm benannten
Ministerium untergeordneten Sektionen nacht
folgende nähere Bestimmungen festzusezen.
I. Titel.
Formation.
G. . Die General Post-Direktion bestebe'
unter der obersten Litung Unsers Ministers-
der auswärcigen Angelegenbeiten aus den
Personalz, welches in berührter orgauischem
Verordnung O. 2. entbalten ist.
I. 2. Die Registratur wird von der Ge-
samt-Registratur des Ministerial-Departe=
ments nicht getrenne. .
Z.3.UntergcordnetsindsieinUnscsnr
Koͤnigreichr bestehenden 4 Ober-Post-Aemter:
München, Augsburg, Nürnberg und Inns-
bruck, der kömgliche Regie Kommissär in-
NRegensburg, und die bei den Inspektionen.
der fahrenden Posten noch auszustellenden In-
suziaͤre:
h. 4. Was die Festsezung der Gehaͤlter ber
teifft, fo bleibt es vor der Hand und bis
zu dem. Schlusse des Rechnungs-Jabrs beit
dem in der organischen Verordnung vom r.
Mai d. J festgesezten Grhalte der angestrll-
ten Individuen, wo Wir Uns vorbehalten,
nach den Umständen eine weitere Perfügung:
darüber zu treffen:
F. ö. Der Vorskand, die Räthe, die Af-
sessoren der General Post-Direktion, dis
Ober= und Post-Meister, und Inspektoren-
der fahrenden Postem, bie Juftiziäre, der
Jeutral-Kasster stetzen in den Verbältnissen
als Staatsdiener., wie solche in den Haupt-
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