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S. 14. Oben in der Mitte der ersten Seite
des Berichts ist der Expeditions= Zifer der
Unter-Behörde anzüführen.
Nom. .. 4
g. 13. Der Vorstand der General-Post-
Direktion ist G. 3. Lir. K. bemeldter organi-
scher Verfügung vom 1. März d. J. in Räck-
sicht der unmittelbaren Gescháfts-Fübrung
zugleich Referent bei dem Ministerium der
a#uswärtigen Angelegenheiten; es bleibt aber
Unserm dirigirenden Minister unbenommen,
nach Umständen einzelne Gegenstände auch
einem Referenten einer andern Zemral-Be-
börde zuzutbeilen, oder eine andere Sektion
mie Gucachten zu vernehmen, oder die Mit-
glirder mehrerer Sekrionen in gemeinschaftli-
ebe Sizungen zu vereinigen.
S. 14. Zu Berathung ber eingekommenen
Gegenstände sollen in jeder Woche wenigstens
zwei Sizungen gehalten werden, welchen der
Minister nach Gucbefinden selbst beiwohnen
wird.
G. 15. Rücksichtlich der Form des bei die-
ser Zentral-Stelle zu beobachtenden Geschäfts-
Gangs finden sich die Bestimmungen F. 6.
sub Lit. 2. ct b.
Wenn der Vorstand der Mehrheit niche
beistimme, welches in dem Protokolle zu bemer-
ken ist, so soll derselbe beide Meinungen dem
dirigirenden Minister mit den Gründen vor-
tragen, und die Entscheldung erpolen.
V. 16. Zur Beschleunigung sollen die Re-
ferenren die Aufsäze der Entschliessungen schon
zur Sizung mitbringen, welche im Falle der
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Genehmigung sogleich mie deim Revickit des
Vorsiundes versehen werden.
S. 17. Sind es Gegenstände, deren Ecle-
digung in Gemaßheit der organischen Verord-
nung D. 3. der General-Post-Direktion über-
lassen lind, so fügt der Vorstand sogleich sein
Erediarur bei, und sorgt für die schleunige
Ausfertigung durch den expedirenden Sekre-
taͤr.
g. 13. Diese geschieht in Sachen, wo die
General-Post:Direktion als Richter erscheint,
„Im Namen Seiner Majestaͤt des
Königs“
an die untergeorbnete inländische Post-Be-
börden mittels solchen Befehls; an fremde
auswärtige Stellen aber miuttels Schreiben
unter der Firma:
„General-Direktion der königlichen
Poste v.“
In allen übrigen Fällen aber unter nach-
ftebender Unterschrift:
„Aus Auftrag des Ministeriums
der auswärtigen Angelegenbeiten“
unterzeichnet von dem Vorstande, und kontra-
signirt von dem erpedirenden Sekretär unter
dem kleiven Siegel des Ministerial-Departes
ments, welchem die Buchstaben P. S. (Dost-
Sektion) beigefäge sind.
G. vo. Oben am Ecke links auf der ersten
Seite der Ausfertigung stehe die Bezeichnung
der reseribirenden Behörde auf folgende Act:
„Ministerium der auswärtigen Anz
gelegenbeiten,
Post-Sektion.“
Num.