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schraͤnken hat, ob ein Gegenstand erledigt,
und an welche Behoͤrde die Ausfertigung er-
lassen worden sey.
6) Beil strenger Strafe, uach Umstaͤnden
selbst der Entlassung ist die eigenmaͤchtige Er-
tbeilung von Abschriften ans der Kanzlei,
oder Registratur durchgehends untersagt.
Unser Minister der auswaͤrtigen Angele-
genheiten ist beanftragt, zu besorgen, daß
gegenwaͤrtiges organisches Edikt vom 1. Ok-
tober dieses Jabres an in vollstaͤndigen Voll-
zug gesezt werde.
Muͤnchen den 17. September 1808.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhoͤchsten Befehl
von Flad.
Anordnung einer Sektion in Kir-
chen-Gegenständen bei dem Mini-
sierium des Innern.
Wir Maximilian Joseyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben beschlossen, die dem Kirchen-
Sachen bei Unserm Ministerium des Jnner##
gewidmere eigene Abtheilung unter der Be-
nennung: Sektion der kirchlichen Ge,
genstände, unter den hier näher ausger
drückten Bestimmungen zu bilden, und be-
schliessen demnach, wie feigt:
J.
Formation.
Die Sektion der kirchlichen Gegenstaͤnde
als rine besondere Abtheilung des Minisie-
riums des Innern besteht aus
.———
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dem Vorstande;
2 ordentlichen, einem katholischen und ei-
nem protestantischen;
2 ausserordentlichen protestantischen Raͤ-
then, vorzüglich für Conssstorial-Ge-
schäfte;
einem expedirenden Sekretär;
2 Kanzellisten, wovon der erste das beson:
dere Protokoll des protestantischen Kon-
sistoriums führt;
einem Boten.
II.
Die Gehalte werden also festgeseze:
der Chef 222222 5000 fl.
die 2 ordentlichen Raͤthe erhalten:
der erste 2222 . 2600 sl.
der zweiiie 20o00 fl.
Die zwei ausserordentlichen, der erste, (wel-
chem nämlich zugleich gestartet ist, in andern
vereinbarlichen Funktionen zu dienen,) eine
Gratifikations" Zulage, welche dle Summe
von 1000 fl. jährlich nicht übersteigen kann.
Der zwette einen Gehalt von . 10 fl.
Sie heissen Ober-Kirchen-Räthe.
Der expedirende Sekretaͤr erhaͤlt 1400 fl.
Der erste Kanzellist. . . . 300 fl.
Der zweie . . Coo sl.
Der Bote 50 sl
III.
Ein eigener Registrator ist nicht ersoderlich,
da die Ministerial, Registratur für alle Ab-
theilungen gemeinschastlich bleibt. #
Die Kanzellisten arbeiten in Verbindung mit
deim Kanglei,Persenale der übrigen Abtheilun-
gen, welche sich wechselsweise unterstüzen.