Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Allgemeine Verordnung. 
  
Die Eingaben bei den Ministerten und bei dem 
Kabinets = Protokolle betressend.) 
Wir Maximilian Josepb, 
Lon Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem Wir bereicts mehruat angeord- 
net haben, daß alle Vorstellungen, Schrei- 
ben und Berichte gleich unmittelbar an die 
betreffenden Ministerien, mit Bemerkung 
des besonderen Geschäftszweiges, abgegeben 
werden sollen, so wsjederholen Wir diese 
Verordnung zur allgemeinen Nachach'ung, 
mit dem Anhange, daß mit dem Ende dieses 
Monats das bisher besonders geführte Ka- 
binets-Protokoll gänglich geschlossen, und 
in dem Kabinete nichts mehr angenommen 
werden soll, als was unmittelbar auf Gegen- 
Kände Unserer Privat-Dispesitions-Kasse Be- 
zug hat. 
Müachen den. al. September rhos. 
Mar Joseyh. 
Freiherr von Monegelas. 
Auf keniglichen allerlochsten Befehl. 
Baumüller. 
  
Auftras. 
An sämtliche königliche tandgerichte und 
Polizei: Stellen. 
  
(Die Verk#ndung der Bererdunng über die Boten- 
Beschränkung betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestit des Köntas. 
Sämtliche tandgerichte und Polizei Stel- 
len, welche dem Befehle, die allerböchste 
Perordnung über die Boten-Beschränkung 
2280 
(vom k5. Juli laufenden Jahrs) den Bo- 
ten, teben= Rößlern, Schiffleuten und an? 
dern Betbeili)ten zu verkünden, bisher noch 
nicht genü#t haben, werden aufgefodert, 
die dies fallsizen Publikacions-Protokolle an 
die königliche General-Post-Direkrion da- 
bier a dato in 14 Tagen bei Vermeidung 
eines eigenen Boten unfehlbar einzuschicken. 
München den 22. September 1803. 
Königliche General-Dost, 
Direktion. 
Karl Freiherr von Drechfel. 
Deiseurieder. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die AMdministration des Würzburger und Chu- 
rer Didzesan--Antheiles betreffend.) 
Wir Marimilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem Seine päbstliche Heiligkeit un- 
ter dem 7. d. M. in zwei besonderen Bre- 
ven dem Fürstbischofe von Briren die Ver- 
waltung jenes Antheiles der Churer Dihzese, 
welchee sich in Unsere Staaten erstreckt, 
und dem vormaligen Domprobste Freiberrn 
von Hutten, dann dem geistlichen Vikariate 
in Bamberg die Administration des gleich: 
salls über einen Theil Unseres Reiches ver- 
breiteten Würzburger Sprengels auf Unser 
Ansuchen einstweilen übertragen, und Wir 
biezu Unser landes fürstliches Placet ertheiler, 
auch dem Freiberrn ven Hutten zum Präst- 
denten obigen Vikariates bis auf weitere 
Verordnung ernannt haben, so wollen Wir,
	        
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