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Allgemeine Verordnung.
Die Eingaben bei den Ministerten und bei dem
Kabinets = Protokolle betressend.)
Wir Maximilian Josepb,
Lon Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Wir bereicts mehruat angeord-
net haben, daß alle Vorstellungen, Schrei-
ben und Berichte gleich unmittelbar an die
betreffenden Ministerien, mit Bemerkung
des besonderen Geschäftszweiges, abgegeben
werden sollen, so wsjederholen Wir diese
Verordnung zur allgemeinen Nachach'ung,
mit dem Anhange, daß mit dem Ende dieses
Monats das bisher besonders geführte Ka-
binets-Protokoll gänglich geschlossen, und
in dem Kabinete nichts mehr angenommen
werden soll, als was unmittelbar auf Gegen-
Kände Unserer Privat-Dispesitions-Kasse Be-
zug hat.
Müachen den. al. September rhos.
Mar Joseyh.
Freiherr von Monegelas.
Auf keniglichen allerlochsten Befehl.
Baumüller.
Auftras.
An sämtliche königliche tandgerichte und
Polizei: Stellen.
(Die Verk#ndung der Bererdunng über die Boten-
Beschränkung betreffend.)
Im Namen Seiner Majestit des Köntas.
Sämtliche tandgerichte und Polizei Stel-
len, welche dem Befehle, die allerböchste
Perordnung über die Boten-Beschränkung
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(vom k5. Juli laufenden Jahrs) den Bo-
ten, teben= Rößlern, Schiffleuten und an?
dern Betbeili)ten zu verkünden, bisher noch
nicht genü#t haben, werden aufgefodert,
die dies fallsizen Publikacions-Protokolle an
die königliche General-Post-Direkrion da-
bier a dato in 14 Tagen bei Vermeidung
eines eigenen Boten unfehlbar einzuschicken.
München den 22. September 1803.
Königliche General-Dost,
Direktion.
Karl Freiherr von Drechfel.
Deiseurieder.
Bekanntmachungen.
(Die AMdministration des Würzburger und Chu-
rer Didzesan--Antheiles betreffend.)
Wir Marimilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Seine päbstliche Heiligkeit un-
ter dem 7. d. M. in zwei besonderen Bre-
ven dem Fürstbischofe von Briren die Ver-
waltung jenes Antheiles der Churer Dihzese,
welchee sich in Unsere Staaten erstreckt,
und dem vormaligen Domprobste Freiberrn
von Hutten, dann dem geistlichen Vikariate
in Bamberg die Administration des gleich:
salls über einen Theil Unseres Reiches ver-
breiteten Würzburger Sprengels auf Unser
Ansuchen einstweilen übertragen, und Wir
biezu Unser landes fürstliches Placet ertheiler,
auch dem Freiberrn ven Hutten zum Präst-
denten obigen Vikariates bis auf weitere
Verordnung ernannt haben, so wollen Wir,