Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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bofe auf dessen besonderes Verlangen zur- 
Post bringe, oder von der Post nach des 
sen. Wohnung oder Gasthof bestellt, so. 
ist demselben die Trag= oder Bestellungs= 
Gebühr im Ganzen, und obne Rücksiche, 
ob dis Bagage in einem oder mehreren 
Sräcken besteht, mit 12 Krenzern zu ent- 
richten. 
4) Von der Bestellungs-Gebühr sind jes 
doch die in königlichen Dienstangelegen- 
beiten ankommenden Stücke auszuneb- 
men. 
Die königlichen Ober-Post-Aemter und- 
Jnsrektionen der fabrenden Posten haben 
über den Vollzug dieser allerhöchsten Be- 
tlimmungen strenge zu wachen. · 
Wuͤnchen den 27. Juli 1808. 
Königliche General Post- 
« Direktion. · 
Karl Freiherr von Drechsel. 
Deisenrieder. 
  
Vorladneng. 
(Der Schwater-Kredirs = Kasse Glänbiger, die- 
Zins-Abrechnung mit der Provinzial= Hanpt- 
RKaffe b. treffend.) 
Im Namen Semer Majestät des Königs. 
Um die Provinzial-Haupt Kasse in den 
Std zu sezen, ibre Rechnung für das. 
Etats= Jahr 1807 endlich schltessen zu kön- 
nen., werden sämtliche Schwatzer-Kredits- 
Kasst-Gläubiger, woelche ihre Kapitalien be- 
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reits liquidirt haben, aufgefodert — binnen 4 
Wochen bei dieser Kasse uͤber ihre Zinsen fuͤr 
1803 und 1803 um so gewisser ordentlichte 
Abrechnung zu pflegen, als sie sich die aus 
der Verabsaͤumung dieser Frist entstehenden 
Nachtheile selbst zuzuschreiben baben wür- 
den. 
Innsbruck den 23. September 1808. 
Königliches General-tandes-Kom- 
missariat, als Provinzial“ 
Etats-Kuratel. 
Widder-. 
v. Täuffenbach. 
  
Cdie Aufnahme der Akumnen in das Georgiani- 
sche Seminar in Landohnt. 
Ueber nachstebende gemäß allerhöchster- 
Enrschliessung. vom 24. Sept. l. J. erfolgte 
Kandidaten= Aufnahme in das Georgianische 
Seminarium in tandshut wurden der abade, 
mische Senat in tandsbut, daun die Gene- 
ral Kommissariare in Baiern und der obern 
Pfalz mit dem Beisaze in Kenntniß geseze, 
daß sämtliche Asumnen bis 8. Nov. spätest 
bei Verlust ibrer Stellen im Seminar sich 
einzusinden baben. Dieses wird durch das 
allgemeine Regierungsblatt bekanut gemacht. 
München den 24. Septeniber 1808. 
Auf Seiner Koͤniglichen Majestaͤt kesonderen 
allerhochsten Befehl. 
Freiherr ron Montgelas. 
Lampel.
	        
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