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oberste Kuratel fuͤr die Resultate der uͤbernommenen
Funktion gerechtfertiget.
6. 3. Die Revision der Rechnungen von
den unmittelbaren Seistungs-Administrationen,
und die Super-Revision der Rechnungen
von den Patrimonial= Seistungs= und
Kommunal-Administrationen gehören zu den
vorzüglichsten Funktionstheilen des geheimen
Zentral-Rechnungs-Kommissariates.
E liegt außer dem Zwecke der gegenwärtigen
Instruktion, die sormellen, und materiellen
Vorschriften für die Revision und Super-NRevision
zu ertheilen; die Qualifkation für diesen
wichtigen Geschäftstheil wird in einem jeden
Rechnungs-Kommissär vorausgesezt.
Die beiden Oberrechnungs= Kommissarien
sind beauftrage, für die Reinheit und Bescheidenheit
des Geschästs= Senles, und für eine
strenge, und einstimmige Anwendung der administrativen
Grundsäze zu wachen.
C. 4. Die Revision und Superrevisson muß
im Monate Mai vollender, und jedes Revisions-Protokoll
im Monat Jum ausgefertigt
seyn; die beiden Oberrechnungs-Kommissarien
find für den Vollzug des erstern, und der
Sekretär wird für die Erfüllung des leztern
Auftrages verantwortlich gemachr.
II. Abschnict.
Bureau-Dienst.
I. Kapitek.
Funktion des Chefs des Zentral Rechnungs-Kommissariates
des Innern.
K. 1. Der Chef des Zenmal= Rechnungs-Kommissariates
des Innern führt bei dem
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Ministerium des Innern in allen Gegenständen
der Seiftungs, und Kommunal: Kuratel den
unmittelbaren Vortrag.
§. 2. Der Chef hat die Verbindlichkeit:
über den Einlauf der Gegenstände, nachdem
derselbe von dem Sekretär des Bureau zur
täglichen Einsicht vorgelegt worden ist, mit
Zuziehung der beiden Oberrechnungs= Kommissarien
die Repartition, und zwar, zur Erhaltung
der Einheit und Konsrquenz in den
Prinzipien, nach Obzekten zu verfügen;
wochentlich einmal eine Sizung mit den
beiden Oberrechnungs-Kommissarien, und den
nach den eingelaufenen Obzekten einschlägigen
Rechnungs-Kommitssarien der ersten Klasse zu
halten, worin alles dasjenige, was zum Vortrage
bei dem Ministerium geeignet ist, zur
Vorlage gebracht werden muß;
alle Gegenstände des laufenden Dienstes,
welche zu einem vorbereitenden oder vollziehenden
Auftrage des Bureau gecignet sind, zur
täglichen Erledigung zu bringen;
in der Eigenschaft eines beständigen Kasse-Kommissärs
von Zeit zu Zeit persenliche Einsicht
der Bücher zu pflegen, und die Manipulationen
des laufenden Kasse-Dienstes zu
leiten;
wochentlich den Ertrakt der Zentral Stif-#zungs-Kasse,
und menatlich das Geschäfts-Protokoll
dem Ministerium vorzulegen;
den Semestral-Konspekt und die General=Redaktion,
welche in dem organischen Edikte
vorgeschrieben sind, in eigene Beavbeitung
zu ziehen;
und endlich das gesamte einschlägige Dien-