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Königlich-Baierisches
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Negierungsblat t.
IX. Stück. München, Mittwoch den 19. Oktober 1808.
Austreäge.
An sämeliche verrechnende Aemter der ehema-
ligen Provinz Baiern.
(Die Kompetenz der Steuer= und Domänen=
Sektion bei dem Finanz-Ministerium in
den Rechnungs-Retardaten der ehemallgen
Provinz Bajern berreffend.)
A Folge der im I.VII. Seücke des diesjaͤhri-
hen Regierungsblattes emhaltenen Baierischen
Provinzial-Verordnung vem 16. September
l. J. steht der Steuer= und Domänen-Sektion
bei dem königlichen Finanz-Ministertum die
Befugniß zu, in Gegenständen der Justifika-
tions= und Kasserechnungs-Retardaten der
ehemaligen Provinz Bajern, welche noch in
die vorderen Etarsjahre vor dem 1. Oltober
1808 gehören, die in dieser Beziehung des
deeceren Rechnungswesens noch hie und da noth-
wendigen Ratifikationen und An-reisungen so-
wohl an die ehemalige Provinzlal" Hauptkasse,
als an die ausseren Aemter in der nämlichen
Art, wie die ehemalige Provinzial= Etats-
Kuratel, unter der Unterschrift ihres Vorstan-
des zu erlassen.
Welches hiemit den saämelichen verrechnen-
den Aemtern, welche ehemal zu der Provinz
Batern gehöre haben, zur Wissenschaft und
Nachachrung bekanne gemacht wird.
München den 11. Oktober 1808.
Auf Seiner königkichen Majestät besonderen aller
bochsten Befehl.
Freiherr von Hompesch.
G. Geiger.
An die Kommunal= und Yatrimonlal= Stif=
mugs= Administrationen des bech-Kreises.
(Die Einsendung der monarlichen Kasse-Mannals-
Ertrakte betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nach dem organischen Edikte, welches
nnterm 1. Oktober 1807 über die General-
Administration des Stiftungs- und Kommunal-
Vermoͤgens im Koͤnigreiche Baiern erlassen
worden ist, sind die Kommunal= und Patrimo-
nial= Stifrungs-Administrationen verbunden,
die monatlichen Kasse: Manuals-Erwakre den
General-Kreis: Kommissariaten, als Patri-
monial- Stiftungs / und Koinmunal-Vermoͤ-
gens-Kiratelen, vorzulegen.
Diesem zu Folge unn erhalten sämtliche
bKandgerichte, Seddte und Märkte, dann
Perimomab Gercchn, welche dem königlichen