Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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General-Kommissariate des kech-Kreises zu- 
geryeilt sind, hiemit den Auftrag, die Kasse- 
Manuals-Ertrakte der Kommunal und respek- 
tive Parrimonial= Stiftungs-Rechnungen mit 
dem gten Tage des jedesmal darauf folgenden 
Monats, bei Vermeldung geeigneter Ereku- 
tions, Boten, anher zu senden. 
Augsburg den s. Oktober 1808. 
Königliches General-Kommissariat 
des Lech-Kreises, als Patrimoniab 
Seiftungs= und Kommunal= 
Vermögens= Kuratel. 
Graf von Ressach. 
Bernard. 
Bekanntmachungen. 
  
(Die provfsorische Bezahlung der ehemal auf den 
Mrovinzial= Hauprtkassen gelegenen Ausgaben 
betreffend.) 
Da die Speziftkationen der auf den ehema- 
ligen Provinzial" Hauptkassen theils unmittel- 
bar, theils mittelbar durch die Rentämter gele- 
henen, nunmehr aber zentralisirten Ausgaben 
an Pensionen und anderen in den besagten Pro- 
vinzial: Haupekasse: Rechnungen in Ausgabe 
gekommenen beständigen Reichnissen noch nicht 
vollständig eingelaufen sind, und folglich auf die 
neuen Kreis-Kassen noch nicht haben ordonan- 
zirt werden künnen; Seine königliche Majestät 
aber durch die neue Einrichtung keinen Unter- 
bruch in den schon ehemal bewilligten Zahlungen 
eintreten lassen wollen, so werden hiemit jene 
7 Kreis: Kassen, welche ehemal Provinzial= 
Hautpkassen waren, authorisirt, die schon vor- 
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mals durch Reskripte und legale Ordonanzen be- 
willigeen ständigen Ausgaben bise auf weiteren 
Befehl noch ferner; jedoch nunmehr auf Rech- 
nung der Zentral-Staatskasse. theils unmittelbar 
zu leisten, theils mittelbar durch die denselben 
jugetheilren Rentämter teisten zu lassen. — Jene 
8 Kreis-Kassen aber, welche ehemal keine 
Provinzial= Haupkkassen waren, werden hiemie 
authorisirt, Lon den Rentämtern ihres Bezirkes 
auf Rechnung der Zeutral: Staatskasse die 
Quittungen jener Zahlungen anzunehmen, zu 
deren ständiger Entrichrung ersagte Renrämter 
schon durch vordere Reskripte, oder legale Zah- 
lungs Ordonnanzen auf Rechnung der ehe- 
maligen Provinzial-Hauptkassen angewiesen 
waren. 
Es ist aber übrigens die am 23. September 
abgefoderte Liste aller auf den ehemaligen 
Provinzlal-Haupekassen gelegenen Pensionen 
und übrigen Ausgaben zur neuen Vertheilung 
unter die Krets-Kassen bestens zu befördern. 
Gegenwrtige allerhöchste Enschliessung wird 
allen Kreis-Kassen und Rentämtern zur Wissen- 
schaft durch das allgemeine Regierungsblan 
bekanm gemacht. 
München den 14. Oktober rgos. 
Auf Seiner koniglichen Majesict besonderen aller- 
hochsten Befehl 
Freiherr von Hompesch. 
G. Geiger. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Kirchehrenbach. 
im Landgerichte Forchheim betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch den am 30. September l. J. erfalgten 
Tod des Pfarrers Johann Joseph Welsch
	        
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