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General-Kommissariate des kech-Kreises zu-
geryeilt sind, hiemit den Auftrag, die Kasse-
Manuals-Ertrakte der Kommunal und respek-
tive Parrimonial= Stiftungs-Rechnungen mit
dem gten Tage des jedesmal darauf folgenden
Monats, bei Vermeldung geeigneter Ereku-
tions, Boten, anher zu senden.
Augsburg den s. Oktober 1808.
Königliches General-Kommissariat
des Lech-Kreises, als Patrimoniab
Seiftungs= und Kommunal=
Vermögens= Kuratel.
Graf von Ressach.
Bernard.
Bekanntmachungen.
(Die provfsorische Bezahlung der ehemal auf den
Mrovinzial= Hauprtkassen gelegenen Ausgaben
betreffend.)
Da die Speziftkationen der auf den ehema-
ligen Provinzial" Hauptkassen theils unmittel-
bar, theils mittelbar durch die Rentämter gele-
henen, nunmehr aber zentralisirten Ausgaben
an Pensionen und anderen in den besagten Pro-
vinzial: Haupekasse: Rechnungen in Ausgabe
gekommenen beständigen Reichnissen noch nicht
vollständig eingelaufen sind, und folglich auf die
neuen Kreis-Kassen noch nicht haben ordonan-
zirt werden künnen; Seine königliche Majestät
aber durch die neue Einrichtung keinen Unter-
bruch in den schon ehemal bewilligten Zahlungen
eintreten lassen wollen, so werden hiemit jene
7 Kreis: Kassen, welche ehemal Provinzial=
Hautpkassen waren, authorisirt, die schon vor-
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mals durch Reskripte und legale Ordonanzen be-
willigeen ständigen Ausgaben bise auf weiteren
Befehl noch ferner; jedoch nunmehr auf Rech-
nung der Zentral-Staatskasse. theils unmittelbar
zu leisten, theils mittelbar durch die denselben
jugetheilren Rentämter teisten zu lassen. — Jene
8 Kreis-Kassen aber, welche ehemal keine
Provinzial= Haupkkassen waren, werden hiemie
authorisirt, Lon den Rentämtern ihres Bezirkes
auf Rechnung der Zeutral: Staatskasse die
Quittungen jener Zahlungen anzunehmen, zu
deren ständiger Entrichrung ersagte Renrämter
schon durch vordere Reskripte, oder legale Zah-
lungs Ordonnanzen auf Rechnung der ehe-
maligen Provinzial-Hauptkassen angewiesen
waren.
Es ist aber übrigens die am 23. September
abgefoderte Liste aller auf den ehemaligen
Provinzlal-Haupekassen gelegenen Pensionen
und übrigen Ausgaben zur neuen Vertheilung
unter die Krets-Kassen bestens zu befördern.
Gegenwrtige allerhöchste Enschliessung wird
allen Kreis-Kassen und Rentämtern zur Wissen-
schaft durch das allgemeine Regierungsblan
bekanm gemacht.
München den 14. Oktober rgos.
Auf Seiner koniglichen Majesict besonderen aller-
hochsten Befehl
Freiherr von Hompesch.
G. Geiger.
(Die Erledigung der Pfarrei Kirchehrenbach.
im Landgerichte Forchheim betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den am 30. September l. J. erfalgten
Tod des Pfarrers Johann Joseph Welsch