Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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gegen einander kontrolliren, und eines auf das 
andere beziehen muͤssen. 
C. 6. Am Schlusse des Rechnungs-Jahrs 
zieht der Buchhalter die Haupt-Bilanz, und 
fertigt damit die Jahres-Rechnung, schließt 
zu diesem Behufe auf dem Hauptbuche alle 
einzelnen Rubriken ab, und fertigt von der 
solchergestalt gezogenen Bilanz oder Rechnung 
zwei Auszüge, wovon ein - dem Mi- 
nisterium des Innern, das andre aber dem 
miit der Kasse-Direktion beauftragten Chef des 
geheimen Zentral-Rechnungs= Kommissariats 
des Innern zu übergeben ist. 
S. 7. Nachdem die Bilanz auf diese Art 
gezogen, und die Jahres-Rechnung damit her- 
gestellt ist, rträge der Buchhalter die auf das 
folgende Rechnungs-Jahr fürzutragenden Po- 
sten auf den geeizueten Nechnungs- Nubriben 
vor. 
G. 8. Er hat sich bei der Führung dieser 
PBücher zu befleißigen, daß die vorkommen= 
den Posten alle gehrigen Orts eingetragen, 
die Nachweisungen in den verschiedenen Mar- 
ginal-Kelonnen richtig und genau bemerkt, 
und alle Korrektur, Rasur und dergleichen 
vermieden werde. 
I. 9. Da der Buchhalter uͤbrigens als 
Rechnungs-Anfertiger mit sämtlichen Papie- 
ren, Referipeen, Anweisungen;) und Beschei- 
nungen, so andern Belegen und Veriffkatke= 
nen am meisten zu thun hat, s#o führt er auch 
die spezielle Aufsicht über die Kasse:= Registra- 
tur, und derselben systemarische Ordnung, 
und hat auch in dem Geschäfts-Protolle die 
in dem vorgeschriebesen Forumilar benwerkelt 
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Kolonnen durch Anfuͤgung der Seitenzahlen 
des Kassebuches, des Mannals, und der Ru- 
mer des Beleges, bei sedem Aktenstücke, auf 
das sich diese Bucher oder Pelege bezieen, 
auszusüllen. 
3. Für den Kasse-Kanzellisten. 
G. 1. Der Kasse-Kanzellist hat den ein- 
kommenden Einlanf, wenn selbiger von dem 
Kasster eröffnet, der Tag des Empfangs dar- 
auf gesezt, und dem Buchhalter zur Notiz 
mitgethrilt worden ist, in das vergeschriebene 
Geschäfte: Prorokoll auf die Seite der Ein- 
läufe, und eben so auch alle von der Kasse 
ausgehenden Erpeditienen auf die gegenüber= 
stehende Seite der Erpeditionen einzutragen, 
und für beide eigene fortlaufende Numern zu 
führen, auch auf dem Konzept der Erpedirio= 
nen neben dem laufenden Numer den Nuümer 
drs Einlaufs-Aktenstücks, wodurch die Expe- 
ditien veranlaßt worden ist, zu bemerken. 
I. . Cr har mit dem Buchhalter die elu- 
konnnenden Geleer zu zählen, sie in Säcke oder 
Rollen zu packen, den Inhalt und das (Vewicht 
eines jseden Sackes auf die Cutiquette zu schrei- 
ben, und seden Sack oder Rolle mit dem da- 
zu besonders vorhandenen Kasse: Sigel zu be- 
sigeln. 
V. 3. Er schreibt die verschiedenen Kerre- 
srondenzen, Erinnerungen und Berichte, wo- 
chentlichen Kassebuchs= und Quartals: Ta- 
bellen, auch Bilanz= Ektrakte, ferner nach 
Umiständen das Kassebuch, das Mannal und 
bas Hauptbuch,„wie auch die Jahres: Bllanz 
ins Reine, und wird sicch
	        
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