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Regierungsblatt öffentlich bekannt ma-
chen. München den za. Oktober 1308.
Max Josepb.
Freiherr von Montgelas.
Auf kdulglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobelll.
(Die Uniforme der Ober-Finanzräthe betreffend.)
Wir Maximilian Joseyh,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Wir finden Uns bewogen, den 3. Absaz
der im I.VI. Stücke des diesjéhrigen Regie-
rungsblattes, Seite à211 und 2231 2 enthal-
tenen allerböchsten Enrschliessung über die
Uniforme der Steuer: und Domänen-Sek-
tion Unsers Ministeriums der Finanzen da-
bin abzuändern, daß die Ober-Finanzräthe
eben dieselbe Uniforme, wie der Direktor je-
ner Sektion; jedoch mit der Unterscheidung
tragen sollen, daß sie anstatt doppelter Epau-
letten nur eine Epaulette und eine Kontre=
Epaulerte baben.
Diese Berichtigung ist durch das Regie-
kungsblatt öffentlich bekannt zu machen.
München den 1#8. Oktober 1808.
Mar Josepb.
Freiberr von Hompecch.
Auf königlichen allerhochsten Befehl
G. Geiger.
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(Den Advekat Georg Ignaz Keth i# München
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zu Folge königlicher allerhöchster Ent#
schliessung vom 16. September l. J. wird
biemit bekannt gemacht, daß der hiesige kö-
nigliche Hofgerichts-Advokat tizgenziat Georg
Ignaz Ketß sich keinem, wie immer Na-
men habenden, Advokaten= Geschäste mehr
unterziehen därfe.
München den 10. Oktober 1808.
Koͤnigliches Hofgericht.
Graf Reigersberg.
Attenkofer.
(Die Dupllkate der Beilagen der Vortellungen
betrefsend.)
Im Namen Seiner Majestät des Känigs.
Das königliche Hofgericht dahier bat
mehrmal wahrgenommen, daß den Du-
plikaten der Eingaben die dem Origi-
nal adnumerirten und angeschlossenen Bei-
lagen, ungeachtet der erneuerten Verord"
nungen, nicht ebenfalls in Duplo beigelegt
werden. — Es wird also Jedermann, bei un-
nachlässiger Einheischung der diktirten Stra-
se von 1 Reichsthaler für jede mangelnde
Beilage, ausgetragen, dieser Kundmachung
nachzukommen.
München den rg. Oktober 1808.
Königliches Hofgericht.
Graf Reigersberg.
. Attenkofer.