Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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die durch Revisions-Erinnerungen ihnen auf- 
getragenen Abänderungen darin nicht getrof- 
fen, noch die verlangten Aufschlüsse miege- 
theilt haben; der gesezliche Termin dieser 
Einsendung aber lngst verstossen ist, so werden 
sAmtliche Behörden, die hiemit noch im Rück- 
stande sind, angewiesen, bei Vermeidung 
eigener Exekutions= Boten auf ihre Kosten, 
binnen 14 Tagen die fehlenden Kataster an 
die General: Zoll= und Maut-Direktion 
einzusenden, die von derselben gemachten Er- 
innerungen zu berichtigen, und ihr die ver- 
langeen, zur Beendigung des Geschäftes er- 
foderlichen Aufschlüsse zu ertheilen. 
München den 1. November 1808. 
Auf Seiner kbniglichen Majestät besonderen aller- 
hochsten Befehl 
Freiherr von Hompesch. 
G. Geiger. 
Bekanntmachungen. 
(Die Vereinigung des Donaumoos-Gerlchts zu 
Karlskron mit dem knngllchen Landge- 
Grichte zu Neuburg betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben Uns bewogen gefunden, das 
bisherige Donaumoos-Gericht in Karls= 
kron, dessen Bevölkerung von 1013 See- 
len zur Bildung eines eigenen Unrergerichts 
nicht hinreiche, gänzlich aufzulösen, und die- 
sen Bezirk dem Landgerichte Neuburg zu- 
zulegen. 
Unser General: Kommissariat des Altmühl- 
Kreises haben Wir deshalb zum Erlasse der 
2600 
geeigneten Berfuͤgungen angewiesen, und Wir 
behalten Uns vor, das einstweil quieszirte 
bisherige Donaumoosgerichts -Personal bei 
sich ereignenden Erledigungen wieder anju- 
stellen. 
Muͤnchen den 21. Oktober 1808. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl. 
der General= Sekretär 
F. Kobell. 
  
(Die Unlferme der Rechnungs-Kommissäre bel 
den General -Kreis = Kommissarlaten, als 
Kommunal-Kuratelen betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine Masestat der König haben für die 
Rechnungs-Kommissäre bei den Generab 
Kreis-Kommissariaten, als Kommunal-Kub 
ratelen, dieselbe Uniforme bestimmt, welche 
in dem IV. Artikel des Reskripts vom 6. 
Sextember l. J. den Sekretären und Regi- 
straroren bei den genannten Kommissariaten 
bereits vorgeschrieben ist. 
München den 24. Oktober 1808. 
Freiherr von Montgelas. 
durch den Minlster 
der General- Selretaͤt 
F. Kobell. 
  
  
(Das dnigliche Rentamt in Scheinfeld betref 
fend.) 
Durch eine allerhöchsie Enrschliessung vem 
25. Oktober I. J. wurde das unterm 19. Fe- 
bruar d. J. sörmuch eingerichtete Nentam is
	        
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