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die durch Revisions-Erinnerungen ihnen auf-
getragenen Abänderungen darin nicht getrof-
fen, noch die verlangten Aufschlüsse miege-
theilt haben; der gesezliche Termin dieser
Einsendung aber lngst verstossen ist, so werden
sAmtliche Behörden, die hiemit noch im Rück-
stande sind, angewiesen, bei Vermeidung
eigener Exekutions= Boten auf ihre Kosten,
binnen 14 Tagen die fehlenden Kataster an
die General: Zoll= und Maut-Direktion
einzusenden, die von derselben gemachten Er-
innerungen zu berichtigen, und ihr die ver-
langeen, zur Beendigung des Geschäftes er-
foderlichen Aufschlüsse zu ertheilen.
München den 1. November 1808.
Auf Seiner kbniglichen Majestät besonderen aller-
hochsten Befehl
Freiherr von Hompesch.
G. Geiger.
Bekanntmachungen.
(Die Vereinigung des Donaumoos-Gerlchts zu
Karlskron mit dem knngllchen Landge-
Grichte zu Neuburg betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben Uns bewogen gefunden, das
bisherige Donaumoos-Gericht in Karls=
kron, dessen Bevölkerung von 1013 See-
len zur Bildung eines eigenen Unrergerichts
nicht hinreiche, gänzlich aufzulösen, und die-
sen Bezirk dem Landgerichte Neuburg zu-
zulegen.
Unser General: Kommissariat des Altmühl-
Kreises haben Wir deshalb zum Erlasse der
2600
geeigneten Berfuͤgungen angewiesen, und Wir
behalten Uns vor, das einstweil quieszirte
bisherige Donaumoosgerichts -Personal bei
sich ereignenden Erledigungen wieder anju-
stellen.
Muͤnchen den 21. Oktober 1808.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl.
der General= Sekretär
F. Kobell.
(Die Unlferme der Rechnungs-Kommissäre bel
den General -Kreis = Kommissarlaten, als
Kommunal-Kuratelen betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Masestat der König haben für die
Rechnungs-Kommissäre bei den Generab
Kreis-Kommissariaten, als Kommunal-Kub
ratelen, dieselbe Uniforme bestimmt, welche
in dem IV. Artikel des Reskripts vom 6.
Sextember l. J. den Sekretären und Regi-
straroren bei den genannten Kommissariaten
bereits vorgeschrieben ist.
München den 24. Oktober 1808.
Freiherr von Montgelas.
durch den Minlster
der General- Selretaͤt
F. Kobell.
(Das dnigliche Rentamt in Scheinfeld betref
fend.)
Durch eine allerhöchsie Enrschliessung vem
25. Oktober I. J. wurde das unterm 19. Fe-
bruar d. J. sörmuch eingerichtete Nentam is