Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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deren ersterem als Dienstes-Gehalt 200 fl., 
dem Andern roo fl. zugelegt werden; 
dem Diener einen jährlichen Gehale 
von . 6400 fl. 
G. . Der Vorstand und der erste Reichs- 
Herold stehen in den Verbhälenissen als Staats- 
diener, wie solche in den Hauptverordnun- 
gen vom 1. Jaͤnner 1805 und 8. Juni 1807 
festgesezt sind, nach den naͤheren Bestimmun- 
gen der Konstitution, Titel III. §. 7. 
§. 6. Die Ernennung des gesamten Per- 
sonals bebalten Wir Uns vor. 
9.Als Rang und Titel bestimmen Wir 
für 
den Vorstand den eines geheimen tegations- 
Ratbs, 
den ersten Reichs-Herold den eines legations; 
Natbs, 
den zweiten Reichs-Herold den eines tega- 
tions= Sekretärs. 
Das übrige Personal ist im Range dem 
der anderen Ministerial: Sektionen gleich. 
G. 8. Der Vorstand, die Reichs-Herel- 
den und die Kanzellisten tragen die Unifor- 
me des Ministerial-Departemento der aus- 
wärtigen Angelegenbeiten, nach ihren Rang- 
Klassen. . 
Z.9.DasfeieklicheKostumedeserstcn 
Reichs-Heroldes bei fröblichen Feierlichkei- 
ten, welche er zu Pferde verkünder, bestebt 
in einer Tunica, oder einem Wappen-Rocke 
von Himmelblauem Samt, auf welchem vorne 
und rückwärts das reich gestickte königliche 
Wappen mit der Königs-Krone angebracht 
— = 
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ist, — einem weißseidenen, mit Silber gestick- 
tem Unterkleide, oder etwas iangerey Westen, 
langen, weißseidenen Beinkleidern, — Halb- 
stiefeln, mit silbernen Fransen und silbernen 
Spornen; — einem Barette von bimmel- 
blauem Samt, mit zwei weissen und einer 
blauen Schwungfeder, mit der Kokarde. 
Er trägt einen silbernen Szepter, auf des- 
sen Spize eine goldene Königs-Krone befe- 
stiget ist, — einen slbernen Degen mit Degen- 
Gehänge von Silber, mit Bouillons, obne 
eingemischte andere Farbe. 
Wenn der erste Reichs-Herold bei einer 
Hof-Feierlichkeit zu Fuße den Zug eröffner, 
trägt er kurze Beinkleider von weisser Seide 
imie blauseidenen Knieschleisen, — weißseidene 
Strümpfe und weisse Schube mit blauen 
Schleisen. 
Bei leichenbegängnissen sind die Unterkleir 
der schwarz; Szepter und Degen mit einem 
schwarzen Flore umwunden. 
C. ro. Der zweite Reichs-Herold, wenn 
er bei grossen Feierlichkeiten zugleich mit dem 
Ersten Dienstesverrichtungen zu machen hat, 
unterscheidet sich von demselben darin, daß 
auf der blausamtenen Tunica das Wappen 
nicht gestickt ist; er statt des Szepters einen 
Stab mit silbernen und lasurnen Rauten 
führt, und einen schwarzen, vorne aufgeschla- 
genen Hut, mit zwei weissen und einer blauen 
Schwungfeder, mit der Kokarde trägt. 
Wenn der zweite Reichs-Herold den er- 
sten supplirt, tragt er die für den Ersten vor- 
geschriebene Zeremonien= Kleidung.
	        
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