Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Kommissariat zu legalisiren, und wovon ein 
Duplikar an Unser Ministerium des Innern 
einzusenden ist. Jährlich müssen alle neue An- 
schaffungen nachgetragen werden. 
G. 40. Wegen der künftigen Bennzung der 
Bibliothek werden die in dem Berichte vom 
11. August vorgeschlagenen vorlufigen Geseze 
zur Erhaltung der Ordnung, und übrigen An- 
träge zur Vermehrung des Bibliochek-Fonds 
genehmigr. 
C. Ar. Von dem zurückfolgenden Inventa- 
rium des physikalischen und mathematischen 
Kabinets ist, wenn dasselbe legalisirt seyn wird, 
eine vidimirte Abschrift einzusenden. 
Der Professor der Hhyste soll angewiesen 
werden, mit dem Professor der Chemie sich zu 
verstehen, damit nicht doppelte Anschaffungen 
und Auslagen geschehen. 
O. 42. Die nakurhistorischen Sammlungen 
sollen vereinigt, und mie den ausgestopften 
Bögeln und verschiedenen Insekten, welche in 
der Residenz aufbewahret sind, dann mit den 
Naturalien, die im Schlosse Ambras sich 
befinden, vermehret werden. 
Die Verzeichnisse solgen uhter obiger Auf- 
lage zurück. 
S. 43. Die Anttaͤge zur Erweiterung des 
botanischen Gartens und zur Erbauung eines 
Gewaͤchshauses sind mit den erfoderlichen Vor- 
anschlägen für das künfiige Etars-Jahr Uns 
borzulegen, wonach die gelgnete Rückst icht dar- 
auf genommen werden wird. 
C. 44. Wegen Verbesserung der Anstalten 
für medizinisches, urdschirurzilches Klinikum, 
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Geburtshuͤlfe ꝛe. werden geeignete Verfuͤgung gen 
erfolgen. 
F. 45. Wenn der Stipendien-Fond nach 
Unserm Reskripte vom 12. September l. J. 
(II. 4.) bestimme ausgemittelt seyn wird, so 
soll wegen Vertheilung derselben Unsere über 
die Stipendien erlassene Verordnung genau be- 
solgt werden. 
VIII. Verwaltung des Universitats- 
. Fonds. 
C. 46. Diese wird in Gemäßhelt der beste- 
henden Verordnungen über die Administrarion 
der Stifungen besonders angeordnet werden. 
Ir. Bestellung des akademischen Senats 
für das künftige Lehrjahr. 
C. 47. Damit die Untversität zu Innsbruck 
nach dieser neuen Einrichctung sogleich im künf- 
eigen kehrkurse geleiter werde, so haben Wir 
ben akademischen Senar für dieses Jahr selbst 
anzuordnen beschlossen. Wir ernennen hienach 
zum Rektor 
den Professor der Theologie, S vete 
hauser; 
als Mirhlieder des Senats, jedoch wie- 
derruflich: 
die Professoren: Isser, Bertholdi, 
Thanner, Keesbacher, Nieder= 
i mair, Hommer, Mitsche und von 
Mers - 
Diese nehmen in dem Senate ihren Siz aas 
ihrem bisherigen Dienstes-Alter. 
H. 48. Für das künfttge Jahr tritt die ge- 
sezlich vorgeschriebene Wahl ein. « 
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