Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

287 
der Stiftungen, die Zahl der hievon zu stellen- 
den Rechnungen, die Jahrgaͤnge, wofuͤr die 
Rechnungen noch nicht abgelegt sind, und den 
approximativen Brutto-Ertrag einer jeden 
Stiftung nach den drei Haupt-Abtheilungen 
des Stiftungs: Vermögens enthalten muß. 
b) Da mit dem ersten Oktober # 807 für 
die Stiftungen das erste Etats-Jahr 180# 
eingetreten ist, so muß die Rechnung für das 
omonatliche Rechnungs-Jahr 1807, d. h., 
vom ersten Jänner bis lezten September 1807 
von dem bisherigen Administrator gestellt wer- 
den; die Rechnungs-Ablage vomersten Oktober 
bie lezten Dezember 1807 fälle in den Geschäfts= 
Kreis der eintretenden Administratoren, und 
wird mit der Rechnung für das ganze Etarsjahr 
180#x verbunden. Die eintretenden Administra- 
toren übernehmen all Einnahmen und Ausgaben 
vom ersten Okkober bis lezten Dezember 1807. 
Die bisherigen Administratoren verfassen 
demnach eine Kasse: Berechnung vom ersten 
Oktober 1807 bis zum ersten Jaͤnner 1808. 
Die Kasse-Tagbücher und Hauptmanualien 
sollen deswegen im Laufe des Monats Dezember 
1807 dergestalt in Ordnung gestellt werden, 
daß die Formirung der Kasse-Berechnung am 
ersten Jluner 1808 unaufhaltbar eintreten, 
und dieselbe am Tage der Ertradition mit dem 
Abschluße vorgelegt werden könne. 
In die genannte Kasse-Berechnung werden 
alle Renten ausgenommen, welche nach dem 
r#ten Oktober 1 807 bis zum #ten Jänmr 1808 
verfallen, und wirklich eingegangen sind, und 
alle Ausgaben eingestellt, welche nach dem rien 
Oktober 1807 bis zum #ten Jänner 180g ver- 
— — 
882 
fallen, und wofuͤr die Zahlungen wirklich ge- 
leistet worden sind. 
Die bisherigen Stiftungs-Administratoren 
enthalten sich vom iten Jaͤnner 1808 angefan- 
gen aller Renten-Perzeption, und leisten 
keine anderen Zahlungen, als welche schlech- 
terdings unverschieblich sind; die Auslagen 
sollen aber nicht in der Kasse: Berechnung, 
sondern unter der Nachweisung des Kasse-Bes 
standes vorgemwagen werden. . 
Die Ausstände an den Renten, und die 
Retardaten an den Ausgaben eignen sich in 
die Kasse: Berechnung nicht, sondern werden 
in abgesönderten Verzeichnissen vorgetragen. 
Von densenigen Administrationen, welche 
Namralien zu verrechnen haben, muß auch 
eine Material: Berechnung für den Zeitraum 
vom rien Oktober bis lezten Dezember 1807 
gestellt werden. 
Zur Erzielung einer gleichförmigen Verrech- 
nung der Einnahmen und Ausgaben in der 
Stückrechnung für den Zeitraum vom ersten 
Jänner bis lezten September 1807, und in der 
Rechnung für das Ctats-Jahr 1803 wird 
die gegenwärtige Instrukrion mit einem An- 
hange begleitet, wodurch diejenigen Renten 
und Ausgaben bezeichnet sind, welche in die 
genannte Stückrechnung aufgenommen, und 
welche in die Rechnung für das Elats-Jahr 
1803 eingestellt werden sollen. 
c) Die bisherigen Stiftungs-Administra- 
toren verfassen über die mit dem Schluße des 
Monats Dezember 1807 bestehenden Aktiv= 
und Passiv: Kapitalien, dann über die Aktiv- 
und Passiv-Ausstände besondere detaillirte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.