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der Stiftungen, die Zahl der hievon zu stellen-
den Rechnungen, die Jahrgaͤnge, wofuͤr die
Rechnungen noch nicht abgelegt sind, und den
approximativen Brutto-Ertrag einer jeden
Stiftung nach den drei Haupt-Abtheilungen
des Stiftungs: Vermögens enthalten muß.
b) Da mit dem ersten Oktober # 807 für
die Stiftungen das erste Etats-Jahr 180#
eingetreten ist, so muß die Rechnung für das
omonatliche Rechnungs-Jahr 1807, d. h.,
vom ersten Jänner bis lezten September 1807
von dem bisherigen Administrator gestellt wer-
den; die Rechnungs-Ablage vomersten Oktober
bie lezten Dezember 1807 fälle in den Geschäfts=
Kreis der eintretenden Administratoren, und
wird mit der Rechnung für das ganze Etarsjahr
180#x verbunden. Die eintretenden Administra-
toren übernehmen all Einnahmen und Ausgaben
vom ersten Okkober bis lezten Dezember 1807.
Die bisherigen Administratoren verfassen
demnach eine Kasse: Berechnung vom ersten
Oktober 1807 bis zum ersten Jaͤnner 1808.
Die Kasse-Tagbücher und Hauptmanualien
sollen deswegen im Laufe des Monats Dezember
1807 dergestalt in Ordnung gestellt werden,
daß die Formirung der Kasse-Berechnung am
ersten Jluner 1808 unaufhaltbar eintreten,
und dieselbe am Tage der Ertradition mit dem
Abschluße vorgelegt werden könne.
In die genannte Kasse-Berechnung werden
alle Renten ausgenommen, welche nach dem
r#ten Oktober 1 807 bis zum #ten Jänmr 1808
verfallen, und wirklich eingegangen sind, und
alle Ausgaben eingestellt, welche nach dem rien
Oktober 1807 bis zum #ten Jänner 180g ver-
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fallen, und wofuͤr die Zahlungen wirklich ge-
leistet worden sind.
Die bisherigen Stiftungs-Administratoren
enthalten sich vom iten Jaͤnner 1808 angefan-
gen aller Renten-Perzeption, und leisten
keine anderen Zahlungen, als welche schlech-
terdings unverschieblich sind; die Auslagen
sollen aber nicht in der Kasse: Berechnung,
sondern unter der Nachweisung des Kasse-Bes
standes vorgemwagen werden. .
Die Ausstände an den Renten, und die
Retardaten an den Ausgaben eignen sich in
die Kasse: Berechnung nicht, sondern werden
in abgesönderten Verzeichnissen vorgetragen.
Von densenigen Administrationen, welche
Namralien zu verrechnen haben, muß auch
eine Material: Berechnung für den Zeitraum
vom rien Oktober bis lezten Dezember 1807
gestellt werden.
Zur Erzielung einer gleichförmigen Verrech-
nung der Einnahmen und Ausgaben in der
Stückrechnung für den Zeitraum vom ersten
Jänner bis lezten September 1807, und in der
Rechnung für das Ctats-Jahr 1803 wird
die gegenwärtige Instrukrion mit einem An-
hange begleitet, wodurch diejenigen Renten
und Ausgaben bezeichnet sind, welche in die
genannte Stückrechnung aufgenommen, und
welche in die Rechnung für das Elats-Jahr
1803 eingestellt werden sollen.
c) Die bisherigen Stiftungs-Administra-
toren verfassen über die mit dem Schluße des
Monats Dezember 1807 bestehenden Aktiv=
und Passiv: Kapitalien, dann über die Aktiv-
und Passiv-Ausstände besondere detaillirte