287
der Stiftungen, die Zahl der hievon zu stellenden
Rechnungen, die Jahrgaͤnge, wofuͤr die
Rechnungen noch nicht abgelegt sind, und den
approximativen Brutto-Ertrag einer jeden
Stiftung nach den drei Haupt-Abtheilungen
des Stiftungs: Vermögens enthalten muß.
b) Da mit dem ersten Oktober # 807 für
die Stiftungen das erste Etats-Jahr 180#
eingetreten ist, so muß die Rechnung für das
omonatliche Rechnungs-Jahr 1807, d. h.,
vom ersten Jänner bis lezten September 1807
von dem bisherigen Administrator gestellt werden;
die Rechnungs-Ablage vomersten Oktober
bie lezten Dezember 1807 fälle in den Geschäfts=Kreis
der eintretenden Administratoren, und
wird mit der Rechnung für das ganze Etarsjahr
180#x verbunden. Die eintretenden Administratoren
übernehmen all Einnahmen und Ausgaben
vom ersten Okkober bis lezten Dezember 1807.
Die bisherigen Administratoren verfassen
demnach eine Kasse: Berechnung vom ersten
Oktober 1807 bis zum ersten Jaͤnner 1808.
Die Kasse-Tagbücher und Hauptmanualien
sollen deswegen im Laufe des Monats Dezember
1807 dergestalt in Ordnung gestellt werden,
daß die Formirung der Kasse-Berechnung am
ersten Jluner 1808 unaufhaltbar eintreten,
und dieselbe am Tage der Ertradition mit dem
Abschluße vorgelegt werden könne.
In die genannte Kasse-Berechnung werden
alle Renten ausgenommen, welche nach dem
r#ten Oktober 1 807 bis zum #ten Jänmr 1808
verfallen, und wirklich eingegangen sind, und
alle Ausgaben eingestellt, welche nach dem rien
Oktober 1807 bis zum #ten Jänner 180g ver-—
—
882
fallen, und wofuͤr die Zahlungen wirklich geleistet
worden sind.
Die bisherigen Stiftungs-Administratoren
enthalten sich vom iten Jaͤnner 1808 angefangen
aller Renten-Perzeption, und leisten
keine anderen Zahlungen, als welche schlechterdings
unverschieblich sind; die Auslagen
sollen aber nicht in der Kasse: Berechnung,
sondern unter der Nachweisung des Kasse-Bes
standes vorgemwagen werden. .
Die Ausstände an den Renten, und die
Retardaten an den Ausgaben eignen sich in
die Kasse: Berechnung nicht, sondern werden
in abgesönderten Verzeichnissen vorgetragen.
Von densenigen Administrationen, welche
Namralien zu verrechnen haben, muß auch
eine Material: Berechnung für den Zeitraum
vom rien Oktober bis lezten Dezember 1807
gestellt werden.
Zur Erzielung einer gleichförmigen Verrechnung
der Einnahmen und Ausgaben in der
Stückrechnung für den Zeitraum vom ersten
Jänner bis lezten September 1807, und in der
Rechnung für das Ctats-Jahr 1803 wird
die gegenwärtige Instrukrion mit einem Anhange
begleitet, wodurch diejenigen Renten
und Ausgaben bezeichnet sind, welche in die
genannte Stückrechnung aufgenommen, und
welche in die Rechnung für das Elats-Jahr
1803 eingestellt werden sollen.
c) Die bisherigen Stiftungs-Administratoren
verfassen über die mit dem Schluße des
Monats Dezember 1807 bestehenden Aktivund
Passiv: Kapitalien, dann über die Aktivund
Passiv-Ausstände besondere detaillirte