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Edikt vom rien Oktober 1807 den Auftrag,
die Kognition des Süstungs= Vermögens
dergestalt herzustellen, daß das festgesezte
Verwendungs= Sostem in den hiemit überein-
stimmenden Verwaltungs-Formen ehestens in
vollkommene Wirkung und Vollziehung über-
gehen könne.
Die allgemeinen und besonderen Stiftungs=
Administratoren beginnen demnach ihre Funk-
tion mit der Inventarisation des Stif-
tungs-Vermögens:
a) Das Vermögen einer Siftung bestehr:
1. aus Aktiv: Kapitalien,
2. aus Realitten,
3. aus nuzbaren Rechten,
4. aus Mobilien,
aus Aktiv. Ausständen, um
. aus Vorraͤthen:
a) an Geld,
b) an Naturalien.
Die ersten drei Theile bilden das Grund-
oder Fundirungs-Vermögen einer Stif-
tung; die übrigen drei Theile sind nur zufäl-
lig, gehören aber dennoch zur vollständigen
Uebersicht des ganzen Vermögens.
b) Die Beilage I. enthält die Rubriken
derjenigen 6 Konspekte, welche für die Zusam-
menstellung der Vermögens= Invemarisations=
Resultate angefertiget werden müssen.
Es wird bei diesen, wie bet allen folgenden
Formularien im Allgemeinen bemerke, daß in
denselben nur die systematische Eintheilung bei-
behalten werden müsse; daß es aber übrigens
einem Administrator überlassen werde, Rubri-
ken einzuschallen, wenn das Inventarisations=
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Objekt nach seiner Natur den gegebenen Ru-
briken nicht untergestellt werden kann; dabei
sollen aber alle zwecklosen Details nach Moͤg-
lichkeit vermieden werden.
c) Die Beilagen dieser Tabellen sind:
ein vollständiges Verzeichniß der Aktiv-Ka-
pitalien, unter Angabe des Schuldners, der
Zeit der Obligation; der Gröäße des Kapitals,
der Quote und Werfallzeit der Zinse, und der
Hypothek;
eine Beschreibung der Gebäude, und
Gründe, unter der Bestimmung ihrer Größe
und des Werthes;
ein erschöpfendes tabellartsches Verzeichniß
der boden = und grundzinsigen Güter, unter
Angabe ihrer Besizer, und derselben stände
gen Reichnisse in Geld und Naturalien;
drei tabellarische Verzeichnisse der Grund-
ehen= und Gerichts- Unterthanen, mit dem
Detail des Hoffußes, ihrer ständigen Geld=
ond Natural-Reichnisse, und dem Ausaze
des unständigen Ertrages der Laudemien, Re-
levien (Lehenreich) der grund lehen; und ge-
richtsherrlichen Taren und Sporteln;
ein Verzeichniß der Zehentholden, der ze-
hentbaren Gründe, der Zehentantheile, der
Quantität der Zehent-Reichnisse in Geld, und
Naturalien jeder Arr, wobei jedoch die Zehen-
ten, welche in eigener Regie bestehen, und
diesenigen, welche entweder für Geld, oder
für Naturalien verpachtet sind, abgesömndere
vorgetragen werden müssen;
eine Beschreibung und Schäzung der übri-
gen Rechte und Gewerbe, als: der Fischerei:,
Jagd-, Bierbrauerei-, Tafern-Rechte, und dergl.
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