Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Edikt vom rien Oktober 1807 den Auftrag, 
die Kognition des Süstungs= Vermögens 
dergestalt herzustellen, daß das festgesezte 
Verwendungs= Sostem in den hiemit überein- 
stimmenden Verwaltungs-Formen ehestens in 
vollkommene Wirkung und Vollziehung über- 
gehen könne. 
Die allgemeinen und besonderen Stiftungs= 
Administratoren beginnen demnach ihre Funk- 
tion mit der Inventarisation des Stif- 
tungs-Vermögens: 
a) Das Vermögen einer Siftung bestehr: 
1. aus Aktiv: Kapitalien, 
2. aus Realitten, 
3. aus nuzbaren Rechten, 
4. aus Mobilien, 
aus Aktiv. Ausständen, um 
. aus Vorraͤthen: 
a) an Geld, 
b) an Naturalien. 
Die ersten drei Theile bilden das Grund- 
oder Fundirungs-Vermögen einer Stif- 
tung; die übrigen drei Theile sind nur zufäl- 
lig, gehören aber dennoch zur vollständigen 
Uebersicht des ganzen Vermögens. 
b) Die Beilage I. enthält die Rubriken 
derjenigen 6 Konspekte, welche für die Zusam- 
menstellung der Vermögens= Invemarisations= 
Resultate angefertiget werden müssen. 
Es wird bei diesen, wie bet allen folgenden 
Formularien im Allgemeinen bemerke, daß in 
denselben nur die systematische Eintheilung bei- 
behalten werden müsse; daß es aber übrigens 
einem Administrator überlassen werde, Rubri- 
ken einzuschallen, wenn das Inventarisations= 
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Objekt nach seiner Natur den gegebenen Ru- 
briken nicht untergestellt werden kann; dabei 
sollen aber alle zwecklosen Details nach Moͤg- 
lichkeit vermieden werden. 
c) Die Beilagen dieser Tabellen sind: 
ein vollständiges Verzeichniß der Aktiv-Ka- 
pitalien, unter Angabe des Schuldners, der 
Zeit der Obligation; der Gröäße des Kapitals, 
der Quote und Werfallzeit der Zinse, und der 
Hypothek; 
eine Beschreibung der Gebäude, und 
Gründe, unter der Bestimmung ihrer Größe 
und des Werthes; 
ein erschöpfendes tabellartsches Verzeichniß 
der boden = und grundzinsigen Güter, unter 
Angabe ihrer Besizer, und derselben stände 
gen Reichnisse in Geld und Naturalien; 
drei tabellarische Verzeichnisse der Grund- 
ehen= und Gerichts- Unterthanen, mit dem 
Detail des Hoffußes, ihrer ständigen Geld= 
ond Natural-Reichnisse, und dem Ausaze 
des unständigen Ertrages der Laudemien, Re- 
levien (Lehenreich) der grund lehen; und ge- 
richtsherrlichen Taren und Sporteln; 
ein Verzeichniß der Zehentholden, der ze- 
hentbaren Gründe, der Zehentantheile, der 
Quantität der Zehent-Reichnisse in Geld, und 
Naturalien jeder Arr, wobei jedoch die Zehen- 
ten, welche in eigener Regie bestehen, und 
diesenigen, welche entweder für Geld, oder 
für Naturalien verpachtet sind, abgesömndere 
vorgetragen werden müssen; 
eine Beschreibung und Schäzung der übri- 
gen Rechte und Gewerbe, als: der Fischerei:, 
Jagd-, Bierbrauerei-, Tafern-Rechte, und dergl. 
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