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der koͤnizliche General Kommissär des
Isar Kreises, Joseph Maria Freiherr von
Weichs,
der königliche General-Kommissir des
Altmühl-Kreises, Maximilion Graf von
Tburn und Tassis,
der königliche Gesandte, Alois Frei-
berr von Rechberg, zu Wien,
der königliche General: Kommissär des
Ober-Donau-Kreises, Karl Ernest Freiherr
von Gravenreuth,
der königliche General-Kommissär des
Pegniz-Kreises, Friedrich Graf von Tbür-
beim,
der königliche General: ieutenant, Karl
Pbilipp Freiberr ron Wrede, in Mili-
tärsachen,
der königliche Gesandte, Franz Kaver
don Zwackb, am berzoglich Nassauischen
Hofe,
der königliche General= Kommissir des
Nab Kreises, Joseph Sizmund Graf von
Kreitb,
der königliche Gesandte, Gabriel Che-
valier de Bray, in Petersburg.
—
(Die Minderung der Brief. Taxe im Inn-, Ei—
sack- und Etsch--Kreise betreffend)
Wir Marimtltan Joseph,
von Gortes Guaden, Köme 9 von Baiern.
Da Wir für die Bestederung der Korre=
spondenz alle jene Erleichterung eintreten zu
lassen geneigt sind, welche mit dem Interesse
Unserer königlichen Post-Anstalt nur immer
nereindarlich ist, se haben Wir, in Rücksicht
—.
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der in dem Inn, Eisack und Etsch-Kreise
bestehenden, den Korrespondenten beschwer-
lichen Brief-Tare, einstweilen und bis zur Fest-
sezung eines für den Umfang Unsers Reiches
gleichmässig zu regulirenden Briesporto-Ta-
rifs, nachstehende Minderung der Brief Tare
eintreten zu lassen Uns bewogen gefunden:
1) Alle Briefe, welche in dem Inn., Ei-
sack= und Ersch-Kreise aufgegeben werden,
und in dem Umfange Unsers Reiches bleiben,
baben, wenn solche die zwei nächstgelegenen
Post-Ablösungs-Stationen nicht überlaufen,
statt der bisher bezahlten 19 Kr. Aufgabs und
10 Kr. Abgabs-Porto, nur 9 Kreuzer Aufgabs=
und 4 Kreuzer Abgabs-Porto zu entrichten;
2) Ülberlaufen aber derlei Briefe die 2
nächst gelegenen Host-Ablösungen, so baben
solche das Aufgabs-, so wie auch das Ab-
gabs-Horto mit 8 Krenzern vom einfachen
Briefe zu entrichten;
3) die bestebende bohe Progression der
Tare für die schwerern Briefe soll dahin ge-
gemindert werden, daß die Ein loch schweren
Briese nur die Hälfte der Tare des einfa-
chen Briefes bezahlen, jedes weitere Loth
aber ebenfalls nur die Hälfte der Tare des
einfachen Briefes mehr entrichten soll;
4 rücksichtlich der auslaͤndischen Brrefe
aber bleibt es einstweilen bei der bisherigen
Taxe fuͤr die einfachen Briefe; jedoch soll
die Taxe der schwereren in der Progression,
nach Inhalt des vorigen Paragraxhs, gleich-
falls gemässigt werden.
Die General-Direktion Unserec königlichen
190°.