Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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der koͤnizliche General Kommissär des 
Isar Kreises, Joseph Maria Freiherr von 
Weichs, 
der königliche General-Kommissir des 
Altmühl-Kreises, Maximilion Graf von 
Tburn und Tassis, 
der königliche Gesandte, Alois Frei- 
berr von Rechberg, zu Wien, 
der königliche General: Kommissär des 
Ober-Donau-Kreises, Karl Ernest Freiherr 
von Gravenreuth, 
der königliche General-Kommissär des 
Pegniz-Kreises, Friedrich Graf von Tbür- 
beim, 
der königliche General: ieutenant, Karl 
Pbilipp Freiberr ron Wrede, in Mili- 
tärsachen, 
der königliche Gesandte, Franz Kaver 
don Zwackb, am berzoglich Nassauischen 
Hofe, 
der königliche General= Kommissir des 
Nab Kreises, Joseph Sizmund Graf von 
Kreitb, 
der königliche Gesandte, Gabriel Che- 
valier de Bray, in Petersburg. 
— 
  
(Die Minderung der Brief. Taxe im Inn-, Ei— 
sack- und Etsch--Kreise betreffend) 
Wir Marimtltan Joseph, 
von Gortes Guaden, Köme 9 von Baiern. 
Da Wir für die Bestederung der Korre= 
spondenz alle jene Erleichterung eintreten zu 
lassen geneigt sind, welche mit dem Interesse 
Unserer königlichen Post-Anstalt nur immer 
nereindarlich ist, se haben Wir, in Rücksicht 
—. 
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der in dem Inn, Eisack und Etsch-Kreise 
bestehenden, den Korrespondenten beschwer- 
lichen Brief-Tare, einstweilen und bis zur Fest- 
sezung eines für den Umfang Unsers Reiches 
gleichmässig zu regulirenden Briesporto-Ta- 
rifs, nachstehende Minderung der Brief Tare 
eintreten zu lassen Uns bewogen gefunden: 
1) Alle Briefe, welche in dem Inn., Ei- 
sack= und Ersch-Kreise aufgegeben werden, 
und in dem Umfange Unsers Reiches bleiben, 
baben, wenn solche die zwei nächstgelegenen 
Post-Ablösungs-Stationen nicht überlaufen, 
statt der bisher bezahlten 19 Kr. Aufgabs und 
10 Kr. Abgabs-Porto, nur 9 Kreuzer Aufgabs= 
und 4 Kreuzer Abgabs-Porto zu entrichten; 
2) Ülberlaufen aber derlei Briefe die 2 
nächst gelegenen Host-Ablösungen, so baben 
solche das Aufgabs-, so wie auch das Ab- 
gabs-Horto mit 8 Krenzern vom einfachen 
Briefe zu entrichten; 
3) die bestebende bohe Progression der 
Tare für die schwerern Briefe soll dahin ge- 
gemindert werden, daß die Ein loch schweren 
Briese nur die Hälfte der Tare des einfa- 
chen Briefes bezahlen, jedes weitere Loth 
aber ebenfalls nur die Hälfte der Tare des 
einfachen Briefes mehr entrichten soll; 
4 rücksichtlich der auslaͤndischen Brrefe 
aber bleibt es einstweilen bei der bisherigen 
Taxe fuͤr die einfachen Briefe; jedoch soll 
die Taxe der schwereren in der Progression, 
nach Inhalt des vorigen Paragraxhs, gleich- 
falls gemässigt werden. 
Die General-Direktion Unserec königlichen 
190°.
	        
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