Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

2867 
(Den Erzellenz-Titel betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Um allen Anständen zuvorzukommen, welche 
sich wegen des Titels: Exzellenz ergeben 
könnten, haben Wir beschlossen, wie folgt: 
1) Der Titel Exzellenz gebührt « 
a) Unsern wirklichen Staats- und Kon- 
ferenz-Ministern; 
b) den obersten Kron= und Hofbeamten; 
c) dem Haupemanne Unserer Leibgarde; 
d) den General= Lieutenants, welche Die 
visions: Kommandanten sind; 
e) dem Präsidenten der obersten Justiz- 
Seelle des Königreiches; 
) den General-Kommissären, welche wirk- 
liche geheime Räche sind; 
8) allen denjenigen, welche vor Einfüh= 
rung der neuen Konsticurion eine Stelle 
begleitet haben, mir der dieser Titel 
verbunden war. 
) Allen übrigen Sctaatsdienern Unsers 
Reiches, von welchem Range sie seyn mögen, 
verbieten Wir, ihn zu führen, oder anzu- 
nehmen. 
3) Diese Verordnung soll zu Jedermanns 
Wissenschaft und Nachachtung durch das Re- 
gierungsblatt bekannt gemacht werden. 
München den 1. Dezember 1808. 
Max Icheph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf ibniglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General-Sekretaͤr 
Baumuͤller. 
  
2868 
(Die Unlforme des Haupt-Münzamts-Personals 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Für Unser Haupt-Münzamt haben Wir 
beschlossen, nachfolgende Uniforme festzu- 
sezen: 
1) Der General, Münzwardein #räge 
als Galla-Uniforme ein Kleid von dun- 
kelblauem Tuche, mir Unterfurter, stehendem 
Kragen und Aermel-Aufschlägen von gleicher 
Farbe. Der Kragen, die Aermel-Aufschläge 
und die Taschenklappen sind nach dem unter 
Zifer 1 angeführten Muster, mit 1 Zoll, 
3 Linien--Breite in Gold gesticke. 
Die vergoldeten Knoͤpfe sind mit dem ge- 
kroͤnten Loͤwen bezeichnet; — die Weste und 
Beinkleider, von weissem Tuche, mit gleich 
uͤberzogenen Knoͤpfen, sind ohne Stickerei. 
Auf dem goldenen Degen-Gehaͤnge, mit 
Bouillons, ist Unser Namenszug in Silber 
und blauer Seide gestickt. 
Der Hut hat eine goldene Schlinge und 
Quasten von Bouillons, ohne eingemischte 
färbige Seide, — dann die Kokarde nach 
der Vorschrift. 
Frack. Ein Kleld von dunkelblauem Tuche, 
mit gleichem Unterfutter, Kragen und Auf- 
schlägen, dann einer doppelten Reihe geprägrer 
Knöpfe von gelbem Metalle. Der llegende 
Kragen hat dieselbe Stickerei, wie die Galla- 
Uniforme. Die Aermel Aufschläge und Ta= 
schenklappen sind ohne Stickerei. Die Unter- 
kleider nach Willkühr.
	        
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