Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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mäßheit der unterm 8. Dezember l. J. erlas- 
senen Verordnung über die Prüfungen der 
Aerzte bei den Medizinal Komiteen, besonders 
des S. 2. Lit. a, I, m, u, aufgerufen, am 
Freitage den 20. Jaͤnner 1809 an einem der 
bestehenden Medizinal: Komiteen in Bamberg, 
München oder Trient bei der an diesem Tage 
zu haltenden Konkurs-Prüfung zu erscheinen 
und drei Tage vorher ihre Zeugnisse der ber 
reits abgelegten Probe-Relation an das näm- 
liche Komite zu übergeben. 
Muͤnchen den 8. Dezember 1808. 
Koͤnigliches geheimes Ministerium 
des Innern. 
  
Die im Ersch-Kreise geprägten falschen Mün- 
zen betreffend.) « 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Da die im diesjährigen Regierungsblatte, 
Stuͤck LXV., S. 26o1, enthaltene Bekannt- 
machung des General-Kommissariats des Isar- 
Kreises, vom 1. November I. J., die im Etsch- 
Kreise geprägten falschen Sechs-Kreuzer- 
Stücke betreffend, nicht alle Merkmale angibt, 
woran das Publikum jene sehr täuschend fa- 
brizirten Münzen erkennen, und sich hienach 
vor deren Annahme hüten kann; so wird 
nachstehende genauere Beschreibung hiemit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Auf der Hauptseite unterscheiden sich die 
falschen Stücke von den guten dadurch, daß 
die Höhlung unter der Schulter etwas tiefer, 
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das Ohr viel stärker, als an dem Kopfe der 
dchten, und die Nase etwas zugespizt ist. 
Merkbarer sind die Unterscheidungs, Zeis 
chen der Gegenseite. Die Oeffnungen zwi- 
schen den Bügeln der Krone auf dem Waxp- 
pen sind auf den guten Stücken gleich weit; 
auf diesen falschen aber ist besonders die Oeff- 
nung auf der rechten Seite sehr enge, und 
auf den beiden dusseren Bügeln erwas niederer 
gehalten; daß Herzschildchen ist erwas grös- 
ser, so wie die Buchstaben, unter welchen das 
M in dem Worte „Münz“ schief gestaltet ist; 
das Ende des Palmzweig Stengels hängt 
mit den zwei lezten Bläerern des borberzweiges 
zusammen, da solche auf den guren Stücken 
beträchrlich von einander gravirt sind; auch der 
Zifer 7 ist ganz an die Nulle gestellt; sie sind 
von verschliedenem Gehalte, so, daß sich an 
bloo fl. der besseren Gattung 50 fl., bei den 
geringhaltigeren aber 70 fl. Verlust berechnen. 
Muͤnchen den 1. Dezember 1808. 
Freiherr von Montgelas. 
Durch den Minister 
der Gceneral-Sekretä# 
F. Kobell. 
  
(Den Austausch einiger Orte zwischen den Land- 
gerichten Passau und Wolfstein betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestat des Königs. 
Da, vermög allerhöchster Entschliessung vom 
7. November l. J., von dem Landgerichte 
Wolfstein die Ortschaften und Hoͤfe: Hart-
	        
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