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Nachachtung bekannt machen. München
den 9. Dezember 1303.
Max Joseph.
Fleiberr von Montgelas.
Auf königlichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
(Die Organisation der Medizinal -Komireen zu
Mürnchen, Bamberg und Trient betreffend,)
Wir Marximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
In dem organischen Edikte über das Me-
dizinal-Wesen und dem darauf Bezug ba-
benden Reskripte über die Ernennungen der
Medizinal-R.che, haben Wir den Wirkungs-
Kreis der von Urs zu Bamberg, München
und Trient errichteten Medizinal-Komiteen
vorgezeichnet, Uns aber die näheren Bestim-
mungen über die Form und den Geschäfes-
gang, überbaupt die definitive Organisarion.
derselben vorbehalten, und sezen in dieser
Hinsicht nachfolgende Rormen fest:
K. 1. Von der Einrichtung und dem Ge-
schäftsgange der Medignal -Komtteen
im Allgemeinen.
a) Jedes der von Uns angeordneren drei Me-
disinal: Komiteen soll aus einem Vorstande
und der von Uns bestimmten Zahl von Mit-
gliedern bestehen, deren Ernennung jedes-
mal von Uns abbängt. Das an dem näm-
lichen Orte befindliche Kreis-Kommissariat
wird dazu einen Sekretär, welcher zugleich
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die Registratur besorge, und einen Kanzelli-
sten, welcher für die zu fertigenden Schrei-
bereien verwendet wird, abgeben. Auch ei-
nen Boten haben Wir einem jeden Komite
zugetheilt. Das benötrhigte Schreibmate-
riale wird ebenfalls das Kreis-Kommissartat
verrechnen. Auch wegen der Auemirtlung
des einem seden Medizinal-Komite erfoder-
lichen tokales, welches in 3 Zimmern, näm-
lich einem Wart-, Sessions= und Registra-
tur-Zimmer zu bestehen hat, haben Wir die
Befehle erlassen.
b.) Die Medizinal-Komiteen sind in Un-
serm Namen niedergesezte, Unserm Ministe-
rium des Innern zundchst untergeordnete wis-
senschaftliche Stellen, welche in allen ihren
Geschäften durchaus die Kollegial-Form ha-
ben müssen. Sie führen den Titel: König-
liches Medizinal-Komite zu 2c.
Alle Expeditionen, welche zugleich der Se-
kretär besorgt, sie mögen Signaturen, Re-
solutionen, Attestate, Kommunikate mit an-
deren Stellen, oder Berichte an Unser gebeit.
mes Ministerium des Jnnern seyn, unter-
zeichnen der Vorskand und alle Glieder, nach
der Nominations-Reihe, und endlich der Se-
kretdr.
Das einem jeden dieser Komiteen eigene
Siegel enthält Unser königliches Wappen
mit der Umschrist: Königliche Medizi-
nal-Komite, und im unteren Abschnitte
den Om, z. B. zu Bamberg 2c.
) Der Vorstand, dessen Bevrichtungem
übrigens im Abwesenbeics oder Verbinke“
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