Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Nachachtung bekannt machen. München 
den 9. Dezember 1303. 
Max Joseph. 
Fleiberr von Montgelas. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
  
(Die Organisation der Medizinal -Komireen zu 
Mürnchen, Bamberg und Trient betreffend,) 
Wir Marximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In dem organischen Edikte über das Me- 
dizinal-Wesen und dem darauf Bezug ba- 
benden Reskripte über die Ernennungen der 
Medizinal-R.che, haben Wir den Wirkungs- 
Kreis der von Urs zu Bamberg, München 
und Trient errichteten Medizinal-Komiteen 
vorgezeichnet, Uns aber die näheren Bestim- 
mungen über die Form und den Geschäfes- 
gang, überbaupt die definitive Organisarion. 
derselben vorbehalten, und sezen in dieser 
Hinsicht nachfolgende Rormen fest: 
K. 1. Von der Einrichtung und dem Ge- 
schäftsgange der Medignal -Komtteen 
im Allgemeinen. 
a) Jedes der von Uns angeordneren drei Me- 
disinal: Komiteen soll aus einem Vorstande 
und der von Uns bestimmten Zahl von Mit- 
gliedern bestehen, deren Ernennung jedes- 
mal von Uns abbängt. Das an dem näm- 
lichen Orte befindliche Kreis-Kommissariat 
wird dazu einen Sekretär, welcher zugleich 
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die Registratur besorge, und einen Kanzelli- 
sten, welcher für die zu fertigenden Schrei- 
bereien verwendet wird, abgeben. Auch ei- 
nen Boten haben Wir einem jeden Komite 
zugetheilt. Das benötrhigte Schreibmate- 
riale wird ebenfalls das Kreis-Kommissartat 
verrechnen. Auch wegen der Auemirtlung 
des einem seden Medizinal-Komite erfoder- 
lichen tokales, welches in 3 Zimmern, näm- 
lich einem Wart-, Sessions= und Registra- 
tur-Zimmer zu bestehen hat, haben Wir die 
Befehle erlassen. 
b.) Die Medizinal-Komiteen sind in Un- 
serm Namen niedergesezte, Unserm Ministe- 
rium des Innern zundchst untergeordnete wis- 
senschaftliche Stellen, welche in allen ihren 
Geschäften durchaus die Kollegial-Form ha- 
ben müssen. Sie führen den Titel: König- 
liches Medizinal-Komite zu 2c. 
Alle Expeditionen, welche zugleich der Se- 
kretär besorgt, sie mögen Signaturen, Re- 
solutionen, Attestate, Kommunikate mit an- 
deren Stellen, oder Berichte an Unser gebeit. 
mes Ministerium des Jnnern seyn, unter- 
zeichnen der Vorskand und alle Glieder, nach 
der Nominations-Reihe, und endlich der Se- 
kretdr. 
Das einem jeden dieser Komiteen eigene 
Siegel enthält Unser königliches Wappen 
mit der Umschrist: Königliche Medizi- 
nal-Komite, und im unteren Abschnitte 
den Om, z. B. zu Bamberg 2c. 
) Der Vorstand, dessen Bevrichtungem 
übrigens im Abwesenbeics oder Verbinke“ 
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