2913
2.) in Behandlung eines Kranken in den
klinischen Instituten, und wenn der Kandi-
dat zugleich zur chirurgischen Doktors-Wür-
de asririrt, in Vornahme einer chirurgischen
Operation an dem teichname, und Anlegung
eines wichtigen Verbandes;
3.) in einer ös#enrlichen mündlichen Prü-
sung durch drei Stunden, in dem akademi-
schen Saale;
4.) in der Ausarbeitung einer druckwür-
digen Dissertation;
5.) in der öffentlichen Vertheidigung me-
dizinischer Säze.
e) Zum Vorwurfe der schriftlichen Prä-
sung wird, sogleich in der über die Zulassung
des Kandidaten zu den Ende-Prüfungen vor-
zunehmenden Berathung, (§. #. Ur. c.) vo#
den sämtlichen Professoren über ein jedes
Fach der Arznei: Wissenschaft eine Frage zu
Protokoll gegeben, deren Beantwortung der
Kandidat vor einer Kommission, durch wel-
che aller Verdacht eines fremden licterärischen
Einflusses beseitiget wird, zu bearbeiten bat.
Wir erwarten, daß hiezu vorzüglich die la-
teinische. Sprache gewählt, und auch dadurch
zur sieissigeren Betreibung derselben ein An-
trieb veranlaßt werde.
Diese schriftlichen Arbeiten zirkuliren zur
Beurtheilung bei allen medizinischen Profess
soren, und ein jeder derselben gibe darüber
sein verschlossenes Botum ab; der Sektions-
Verstand eröffnet sie, wonach, wenn die Be-
antwortung nach der Stimmen-Mehrheit zur
Zufriedenbeit ausogefallen ist, zu den übrigen
Theilen der Ende-Prüfung vorgeschritten wird.
2914
Im Gegenfalle wird der Kandidat auch jezt
noch auf kürzere oder längere Zeit fuspendire,
und zu besserer Befähigung, vorzüglich in
jenen Fächern angewiesen, in welchen der-
selbe das Hinlängliche Genügen nicht gelei-
stet bat.
Diese Ausarbeitungen der Kandidaten blei-
ben als ein schriftliches Dokument ihrer er-
worbenen medizinischen Kenntnisse, samt den
von den Professoren darüber ausgestellten Be-
urtheilungen, bei den Sektions-Akten.
Bei dieser Einrichtung finden Wir Uns
bewogen, die bisher üblich gewesenen Exa-
mina domestica als unzweckmässig abzu-
schaffen.
s) Die Professoren der medizinischen und
chirurgischen Klinik werden zugleich dem zu
pruͤsenden Kandidaten unter ihrer Direktien
die Behandlung eines Kranken übertragen,
worüber derselbe der Sektion die von ihm
verfaßten, detaillirten und raisonnirten Kran-
kengeschichten zur Beurtbeilung und Hinter
legung bei den Akten übergibt. Zur Erlan-
gung der Würde eines Doktors der Wund-
Arzneikunst wird überdieß erfodert, daß der
Kandidat wenigstens eine der wichtigeren
chirurgischen Operationen am teichname ma-
che, und an diesem, oder an dem Phantome
seine Fertigkeit und Geschicklichkeit im Ver-
bande erweise. Auch bierüber wird der Pro-
fessor der Chirnegie das gebörige Zeugniß
zu den Abten hinterlegen.“
8) Um der mündlichen Ende-Prüfung mehr
Oeffentlichkeit zu geben, und das ganze Pub-
likum zum Zeugen der Parteilosigkeit und