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men werden, so, daß sich ein Bezirk nie uͤber
die Grenzen zwei aneinander stossender Land-
gerichte erstrecken kann.
Aus dem Inhalte Unserer oben erwähnten
allerböchsten Verordnung vom 29. Juni l. J.
ergibt sich von selbst, daß bei dieser Eintbei-
lung weder auf die Wahrscheinlichkeit oder
Unwahrscheinlichkeit des Fortkommens der
anzustellenden tand-Aerzte, als wohin diese
bei der Freiheit, mit der sie ihren Beruf
und Wirkungskreis wählen, selbst seben wer-
den, noch auf das Vorhanden= oder Nicht-
vorhandenseyn anderer nüglicher Individuen,
irgend einer Urt, in den zu bestimmenden
Distrikten durchaus keine Rücksicht genom-
men werden darf; indem es Unser ausdrück-
licher Wunsch ist, daß sich sobald, wie mög-
lich eine hinreichende Anzahl Land-Uerzte für
die für sie bestimmten Distrikte finden, sich
neben den Wundärzten ansiedeln, und diesel-
ben theils durch ihre überwiegenden Fäbig-=
keiten, theils durch die ihnen anvertraute
ufsicht verdrängen, tbeils zwingen möch-
ten, von Unserer allerhöchsten Gnade Gebrauch
zu machen, und sich auf die gesezliche Weise
zu tand-Aerzten auszubilden.
Diejenigen Kreis Kommissariate, die dem-
nach nicht Unsern allerböchsten Befehl vom
3. November im Sinne gegenwärtiger Er-
läuterung, wie es ihnen oblag, vollzogen ba-
ben, müssen die über diesen Gegenstand et-
wa an Uns eingesendeten Berichte als voll-
kommen nichtig anseben, und werden biemit
beauftragt, jenen Befebl ungesäumt, und
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zwar spätestens innerhalb vier Wechen, die
praesentationis, nach dem Sinne Unserer heu-
tigen allergnddigsten Erluterungen an Uns
einzusenden.
Muͤnchen den 4. Dezember 1308.
Mar Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
Aufträge.
An sämtliche Landgerichte des Alemühl-
Kreises.
(Die Einsendung der vorschriftmässigen Jahres-
Berichte betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Damit, nach allerhöchster Verordnung, der
diesjäahrige Hauptbericht über den Zustand des
Altmühl-Kreises an die allerhöchste Stelle er-
stattet werden bönne, werden sämtliche Landge=
richte dieses Kreises auf den deßhalb an sie er-
lassenen Auftrag vom 10. Oktober l. J. erin-
nert, und die Einsendung ihrer individuellen
Berichte noch vor Ablauf des gegenwärtigen
Kalender-Jahres unfehlbar erwartet.
Eichstädt den s. Dezember 1808.
Königliches General-Kommissa=
riat des Altmühl-Kreises.
Graf von Tassis.
von Walk.