Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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men werden, so, daß sich ein Bezirk nie uͤber 
die Grenzen zwei aneinander stossender Land- 
gerichte erstrecken kann. 
Aus dem Inhalte Unserer oben erwähnten 
allerböchsten Verordnung vom 29. Juni l. J. 
ergibt sich von selbst, daß bei dieser Eintbei- 
lung weder auf die Wahrscheinlichkeit oder 
Unwahrscheinlichkeit des Fortkommens der 
anzustellenden tand-Aerzte, als wohin diese 
bei der Freiheit, mit der sie ihren Beruf 
und Wirkungskreis wählen, selbst seben wer- 
den, noch auf das Vorhanden= oder Nicht- 
vorhandenseyn anderer nüglicher Individuen, 
irgend einer Urt, in den zu bestimmenden 
Distrikten durchaus keine Rücksicht genom- 
men werden darf; indem es Unser ausdrück- 
licher Wunsch ist, daß sich sobald, wie mög- 
lich eine hinreichende Anzahl Land-Uerzte für 
die für sie bestimmten Distrikte finden, sich 
neben den Wundärzten ansiedeln, und diesel- 
ben theils durch ihre überwiegenden Fäbig-= 
keiten, theils durch die ihnen anvertraute 
ufsicht verdrängen, tbeils zwingen möch- 
ten, von Unserer allerhöchsten Gnade Gebrauch 
zu machen, und sich auf die gesezliche Weise 
zu tand-Aerzten auszubilden. 
Diejenigen Kreis Kommissariate, die dem- 
nach nicht Unsern allerböchsten Befehl vom 
3. November im Sinne gegenwärtiger Er- 
läuterung, wie es ihnen oblag, vollzogen ba- 
ben, müssen die über diesen Gegenstand et- 
wa an Uns eingesendeten Berichte als voll- 
kommen nichtig anseben, und werden biemit 
beauftragt, jenen Befebl ungesäumt, und 
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zwar spätestens innerhalb vier Wechen, die 
praesentationis, nach dem Sinne Unserer heu- 
tigen allergnddigsten Erluterungen an Uns 
einzusenden. 
Muͤnchen den 4. Dezember 1308. 
Mar Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
  
Aufträge. 
  
An sämtliche Landgerichte des Alemühl- 
Kreises. 
(Die Einsendung der vorschriftmässigen Jahres- 
Berichte betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Damit, nach allerhöchster Verordnung, der 
diesjäahrige Hauptbericht über den Zustand des 
Altmühl-Kreises an die allerhöchste Stelle er- 
stattet werden bönne, werden sämtliche Landge= 
richte dieses Kreises auf den deßhalb an sie er- 
lassenen Auftrag vom 10. Oktober l. J. erin- 
nert, und die Einsendung ihrer individuellen 
Berichte noch vor Ablauf des gegenwärtigen 
Kalender-Jahres unfehlbar erwartet. 
Eichstädt den s. Dezember 1808. 
Königliches General-Kommissa= 
riat des Altmühl-Kreises. 
Graf von Tassis. 
von Walk.
	        
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