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Koͤniglich-Baierisches
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Negicrungsblatt.
LXXIII. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 28. Dezember 1808.
Allgemeine Verordnungen.
(Dle Eintheilung des Koͤnigreiches in drei Haupt-Berg-Distrikte
betrefsend.)
Wir Maximiltan Soseph,
bon Gottes Gnaden König von Baiern.
K .
In Folge Unserer Verfuͤgung vom 18.
Februar vorigen Jahres, wonach Wir
Unsere General = Bergwerks-Administration,
unter der unmirtelbaren Leitung Unsers
Finanz-Ministerums, als oberste Zentral-Behörde
für das Berg= und Hürtenwesen
errichtet haben, finden Wir Uns veranlaßt,
über die Verwaltung dieses Finanz-Zweiges
in sämtlichen Kreisen des Reiches noch ferner
sfolgende Bestimmungen festzusezen:
1) Sämtliche königliche Staaten theilen
sch, rücksichtlich des Berg= und Hüttenwesens,
in drei Haupt-Berg-Distrikte:
der erste Haupt = Berg Distrikt
schließe in sich den Main= Kreis, Rejat Kreis,
Pegniz= Kreis, Allmmühl-Kreis, Nab Kreis,
Regen: Kreis und UnterdonauKreis;
der zweite den Oberdonau. Kreis, Isar-Kreis,
Salzach -Kreis, Lech= und Iller=Kreis;
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der dricte den Inn-Kreis, Eisack-Kreis
und Eesch-Kreis.
2) Die Berg= und Hürten-Etablissements
sämtlicher Kreise stehen unter der unmittelbaren
Direktion der General-Bergwerks-Administration
in München; sse senden ihre Berichte,
Rechnungen 2c. an diese Stelle, und
erhalten von derselben unmittelbar die Verfügungen.
«
3)·JevemHanpt-Bekg-Distkikkeistein
Ober-Bergkommissär vorgeseze, welchem theils
die Erekution der von der General-Bergwerks-Administration
erlassenen Verfügungen,
theils die Aufsicht und Leitung der
Berg- und Hütten-Oekonomie der einzelnen
Etablissements zur besonderen Pflicht gemacht
wird. Die Zutheilung der Haupt-Berg=Distrikte
an die Ober-Bergkommissäre kann
von Jahr zu Jahr einer Veränderung unterliegen,
je nachdem es die Umstände erfodern,
oder das königliche Finanz-Ministerium eine
Verwechslung des Plazes für unglich erachter.
Die Ober-Bergkommissäre haben mie den
Oberst= Bergräthen gleichen Rang, und erhalten,
ausser der jährlichen firirten Besoldung
von 1 oo fl, für die Zeit, wo sie sich in den
Nevieren beschäftigen, öfl täglich, nebst zoo fl.