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Bergwerks-Administration und mit Geneh-
migung Unsers Finanz-Ministeriums, ver-
wendet. ·
Waͤhrend des Lehrkurses in der Stadt er-
halten die Eleven, welche sich zu einer Unter-
stüzung qualisiziren, 1 fl. — in den Revteren
aber 45.8 kr. zu ihrem täglichen Unterhalte;
dagegen die bisher bewilligren Stipendien nicht
weiter statt finden.
Unsere General- Bergwerks-Administeas
tion wird beauftrage, das Personal der Ober-
Bergkommissire und Inspektions= Kommis-
säre in Vorschlag zu bringen, und über-
haupt die erfoderlichen Einleitungen zu treffen,
daß gegenwärtige Verordnung baldms glichst
in Vollzug gesezt werde.
Muͤnchen den 29. September 1808.
Max Joseph.
Freiherr von Hompesch.
Auf toniglichen allerhoͤchsten, vefehl
G. Geier.
(Die im Inn-,
zuführende
berreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Das nachstehende Reglement, welches die
Modifikationen enthaͤlt, unter denen Unsere
Verordnungen vom 19. Juni und 12. Au-
gust l. J, über die Einquartierung und Ver-
pflegung Unserer Truppen im Inlande, dann
über die Vergütung der Fourage: und Vor-
soanns= Prästationen, nunmehr auch in den
drei Kreisen des ehemaligen Tirols ihre An-
Eisack= und Etsch-Kreise ein-
Militär-Verpflegungs = Norm
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wendung erhalten sollen; lassen Wir durch
das Regierungeblatt den einschlägigen Stel-
len zur Wissenschaft und schuldigen Nachach-
tung bekannt machen.
Mühchen am 14. Dezember 130s.
Mar Joseph.
Freiherr von Monegelas.
Auf kdniglichen allerhöch#sten Befehl
der General-Sekret##
Baumüller.
Dieim diesfahrigen Regierungeblatte, Stück
XXX. und XXXXII., dann in den Armee-Be-
fehlen Nro. 3. und 21. vom l. J. ausgeschrie-
benen Verordnungen über die Eingnartierung
und Verpflegung der diesseitigen Truppen im
Inlande und zur Friedenszeit, so wie über die
Vergürung der abgegebenen Fonrage und Vor-
sdann finden von nun an auch in dem Inn’,
Eisack: und Ersch-Kreise, jedoch unter nach-
folgenden Modifikarionen ihre Anwendung.
Schon seit dem 1. Oktober l. J. hörte die
tarmädssige Verrflegung der Offiziere und die
Abgabe von Fleisch, Reiß oder Gerste an die
Soldaten in diesen Kreisen ganz auf; doch
wurde, in be sonderer Hinscht auf die in diesem
Theile des Neiches herrscherde Theuerung der
unentbehrlichsten Lebensmittel, ber Wohnungs“
Miethen und deo Brennholzer, den daselbst
stationirten Offtzieren und Seldaten eine pro-
visorische Zulage an Geld als Surrogat ver-
reicht. ç « —
Das Maß dieser Zulage wird nun, vom
1. Jänner 1809 anfangend, definicibd auf sol-
gende Wiise festgesezt: für einen Obersten-