36 Deutsches Reich. (Jan. 21.—26.)
Ein Wort möchte ich widmen der technischen Frage, die gestern auch
hier verschiedentlich gestreift worden ist, nämlich der Vertretung der
Obersten Heeresleitung bei der Friedensdelegation. Auch hier
bietet dieser Friede, der erste Versuch eines Separatfriedens in diesem ungeheuren
Koalitionskriege, erhebliche Schwierigkeiten, welche man bei früheren
Friedensschlüssen nicht gekannt hat. Die zwei letzten, verhältnismäßig kurzen,
großen Kriege, welche geführt worden sind, die von 1866 und 1870/71,
brachten im Moment der Friedensverhandlungen die verantwortlichen militärischen
Stellen, den verantwortlichen Staatsmann und die Krone meistens
an einem Ort, häufig sogar unter einem Dach in tägliche und stündliche
Berührung. Der Friedensschluß war kurz und nur mit einem Gegner zu
treffen. Jetzt hat sich die Notwendigkeit ergeben, während noch im Westen
ein Kampf auf Leben und Tod tobt, der die ganze Kraft, die ganze Spannung
der großen Männer unserer Obersten Heeresleitung in Anspruch nimmt, in
einer Festung fern im entlegensten Rußland, den Frieden zu verhandeln.
Es würde ganz unmöglich sein, diese Verhandlungen zu führen, ohne daß
die Oberste Heeresleitung bei denselben durch einen Bevollmächtigten vertreten
ist. Wie gestern richtig hervorgehoben worden ist, verknüpfen sich
militärische und politische Fragen in solcher Weise, daß, wenn ich erst jedesmal
durch Fernschreiber oder Telephon die Verbindung mit der Obersten
Heeresleitung aufrechterhalten müßte, bei den Fragen der Räumung, Grenzziehungen,
den unzähligen Fragen, die das militärische Gebiet streifen,
die Verhandlungen eine Unmöglichkeit werden würden. Die Oberste Heeresleitung
ist nun einmal ein großer Faktor unseres heutigen Lebens. Es
wäre nicht klug, zu versuchen, daran vorbeizugehen. Die Aufgaben, die ihr
gestellt werden, sind ungeheuer, und von der Lösung dieser Aufgaben hängt
noch immer das Schicksal des Deutschen Reichs ab. Deshalb ist eine stündliche
und enge Fühlungnahme mit einem Vertrauensmanne der Obersten
Heeresleitung notwendig, und es ist auch notwendig, daß dieser Vertrauensmann
an den Verhandlungen teilnimmt, damit er überhaupt genügend im
Bilde ist. Ich möchte auch unbedingt daran festhalten, daß ihm das Recht
in dem Umfange, wie es eben jetzt auf Vortrag des Herrn Reichskanzlers
durch Seine Mgajestät festgestellt worden ist, erhalten bleibt. General Hoffmann,
über dessen Persönlichkeit gestern ja hier in außerordentlich sympathischer
Weise geurteilt worden ist, ein Urteil, dem ich mich nur völlig anschließen
kann, hat uns während der Verhandlungen durch seine gründliche Kenntnis
von Land und Leuten, durch die bei den Waffenstillstandsverhandlungen
gemachten praktischen Erfahrungen unendlich viele und wertvolle Dienste
geleistet und hat mir und unseren Verbündeten gegenüber auch in politischer
Beziehung die vollste Loyalität in keinem einzigen Punkt vermissen lassen.
Ich möchte unbedingt warm dafür eintreten, daß auch die Herren dieses
hohen Hauses sich in dieser Richtung aussprechen, daß an den bestehenden
Anordnungen nichts geändert werden soll. Dadurch, daß der Vertreter der
Obersten Heeresleitung nur im Einvernehmen mit dem politischen Leiter
in die Debatte eingreifen kann, ist meiner Ansicht nach die Verantwortlichkeit
der politischen Leitung voll gedeckt.
Wenn ich zum Schlusse meiner Ausführungen einen kurzen Ausblick
in die Zukunft tun möchte, so ergibt sich, wie ich schon auszuführen die
Ehre hatte, daß wir mit dem hochkultivierten, in politischer Beziehung für
uns unendlich wichtigen Finnland — unser Handelsverkehr mit Finnland
stand dem mit der Türkei vor dem Kriege nicht nach, eine Tatsache, welche
vielleicht manche überraschen wird — die Dinge so weit gefördert haben,
daß bei der gegenseitigen freundlichen Gesinnung ein Abschluß, soweit
Voraussagen möglich sind, in absehbarer Zeit mit Sicherheit zu erwarten