Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

410

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

409
Verzeichniss  der  verâuscerten  Staats-  Realitãten  in  dem  Rentamts-  Bezirke  N.
.

r  .  NFNNN  ν—,  "
3  S  2  die  Renten,  oder  heben-5
  E—  Indemnirations-  Bereiti  regulirte  Abgaben.
2|  2  "  s  9  —“—ä  Anmerkun  ·  rische
585  2  8  *  -  —  Crund-  .  gen.  Steuer  ad
5  4  SSSSSSSE  H  i*.
*5  .  6.  —  *  S  B9  “  "  S  —  2  Xorn.  Fteuer.
———.—ö  —  ————
%  n.  Il  L  4%  sl.  1%  si.  4%  fl.  4  fl.  ——  si.  T  fl  4%  *
LCCIITI  III  LIILIII  ——
Beilage  ll.  der  grundberrlichen  Renten  aus  eben  so  vielen
  abgesonderten  Tabellen.
Instruktion  Wenn  die  Fassions=  Steller  Zweifel  über
die  lage  eines  Orts  —  in  diesem,  oder  jenem

zur  Verfassung  d  ·  -
s  fss  ngrtFossionen  ubekdteNemammBezirke—haben-sowekdmsieam
tm  gewiesen,  hieruͤber  von  den  Rentaͤmtern  Auf-1.

  Für  jede  Gattung  von  Renten  sind  ab=  schluß  zu  erbolen.
3.  Wie  aus  den  Formularien  von  Nro.  I.

gesonderte  Fassionen  zu  verfassen,  und  zwar
nach  folgenden  sechs.  Haupt-Abtheilungen:  bis  V.  erbellet,  mussen  die  eingelnen  Zahlpflichtigen
  mir  ihren  Haus;  und  Familien-=I.

  Gerichts=II.

  Grund=  Namen  aufgezähler  werden.

III.  Lehen-  Die  Reihenfolge  derselben  ist  willkuͤhrlich;

IV.  Zehend-  nur  sind  die  Bewohner  der  nämlichen  Ort-V.

  Zinsberrliche  Nenten,  und  schaft  jedesmal  unmittelbar  nacheinander,  und

VI.  Reuten  aus  der  Oekonomie.  nach  vorausgeseztem  Namen  der  Ortschaft  vorzurragen.


1  vrrten  v  wa  4.  Jede  Rente  ist  nach  ihrem  saalbuchsh

  Ebriften.  mäßigen  jährlichen  Betrage  anzugeben.  Da

2.  Für  jeden  der  gegenwärtig  bestehenden  aber  die  tandemien  und  Relevien  nicht  jähr-Renramts

  Bezirke  muß  eine  abgesonderteFaf  lich  anfallen,  so  ist  birvon  der  Berrag  auf

stons-Tabelle  eingereicht  werden;  wenn  also  ein  Jahr  nach  folgenden  Normen  auszumit-1#.B.
  die  Grundholden  in  mebreren  Rentamts=  teln,  und  in  den  Fassionen  vorzutragen:

Bezirken  jerstreut  liegen,  so  bestehet  die  Fassion  Von  dem  zulezt  erhobenen  taudemiun  (ein-.

  27