Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

.)  ob  und  welche  Unterstügung  sie  während
  ihreo  Aufenthalts  am  Seminar
von  Stiftungen,  Verwandten  oder
andern  Wohlthätern  zu  hoffen  haben.

Hiebei  wird  zugleich  bemerkt,  daß  kein

Benefiz  die  Summe  von  ö5o  fl.  übersteige

und  daß  von  jeder  Aufnahme-Elasse  nur  3:

Zöglinge  Benefizien  erhalten,  wovon  10

sfür  die  ganze  dreijäbrige  Lehrzeit,  10  blos

auf  Jahre,  und  #2  nur  auf  das  leste

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Jahr  unterstützt  werden,  von  den  Leßtern
aber  :  nur  je  40  fl.  empfangen  können.

Sämtliche  Dekane  werden  hiemit  beauftragt,
  diese  Verfügung  in  ihren  Diöcesen
genau  bekannt  zu  machen  und  bei  jeder
Eingabe  genau  darauf  zu  achten,  daß  die
hier  bemerkten  Bedingungen  vollständig
erfüllt  werden.

Stuttgart,  den  1  2.  Juli  1835.

Wchter.

Des  katholischen  Kirchenraths.“

Bekanntmachung,  die  Anmeldung  um  die  Aufnahme  in  das  kacholische  Schullehrer=  Seminar  zu
Gmünd  betreffend.

Olejenigen  katholischen  Schul,  Incipienten
  von  den  Jahren  18:5  und  1834,  welche
in  das  Schullehrer,  Seminar  zu  Gmünd
ausgenommen  werden  wollen,  haben  sich
unter  Beobachtung  der  99.  10,  11  und  12
der  organischen  Statuten  vom  13.  Januar
d.  J.  (Reg.  Blatt  S.  z2),  woferne  dieses
nicht  bereits  geschehen  waͤre,  nunmehr  binnen
drei  Wochen  bei  dem  kathol.  Kirchenrath
zu  melden.  Die  Inciplenten  vom  Jahre
183  haben  einen,  und  jene  vom  Jahre
#634  zwei  Lehrcurse  im  Seminar  zuzubringen.
  Die  Unkosten  mögen  sich  im  ersten
  Jahre  für  jeden  auf  vo  bis  30  fl.  belaufen;

  die  dürftigsten  und  würdigsten  Seminaristen
  werden  hiezu  einen  maßigen
Beitrag  aus  der  Staats-  Kasse  erhalten.

Diejenigen  Incipienten,  welche  auf  diese
Meldung  nicht  besonders  zurückgewiesen
werden,  haben  sich  unter  Beobachtung  des
K.  :4  der  oben  erwähnten  Bestimmungen
an  dem  noch  beseonders  bekannt  zu  machenden
  Tag  in  dem  Seminar  einzufinden,
und  neben  anständiger  Kleidung  und  Leibwäsche,
  ein  Bett  mit  doppeltem  Ueberzug
und  Strohsack  mitzubringen.

Stuttgart  den  3:.  Juli  185.

Camerer.