Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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9. die Zeit und Art des Austrittes aus der 
Funktion, welche entweder durch den Tod des 
Funktionaͤrs, oder durch einen in der Pragmatik 
für den Staats-Dienst angegebenen Fall der 
desfallsigen Modalitä erfolgen kann. 
III. Der zweite Theil begreift die Qualifi= 
kations-Losten der Kommunal und Patrimo= 
nial-Kuratelen, welche, nach vorausgeschickter 
Abtheilung der General-Kommissariats= Be- 
zirke, die Verhaltnisse der aktiven Dienstes- 
Individnen nach denselben Titeln darstellen, 
welche in den im vorstehenden Artikel beschrie- 
benen Cisten enthalten sind. 
IV. Der dritte Theil begreist die Qualifika- 
tions-Listen aller derjenigen Individuen, wel- 
che sich für den Stifungs und Kommunal= 
Dienst als Kandidaten darstellen. 
Diese kisten enthalten von einem jeden soll 
chen Dienstes-Kandidaten: 
1. dessen Vor= und Zunamen; 
2. jenen Srand der Beschäftigung, in wel- 
chem sich der Kandidat zur Zeit der Dienstes- 
Bewerbung befindet; und da ein jeder Quiess 
zent, dessen Quteszirung nicht den Karakter 
der Permanenz tragr, zur Reaktivität, und 
also zur Erscheinung in der Reihe der Dien= 
stes-Kandidaten geeignet ist, — in diesem 
Falle dessen Quieszenzgehalt; 
3. die Stelle, um deren Verleihung sich 
der Dienstes-Kandidat bewirbt; 
4. die Beweise, durch welche der Kandi- 
dat seine Qualiftkation für die nachgesuchte 
Stelle begründen zu können glaubt, und welche 
nach den individuellen Verhälenissen desselben 
in den vorschriftlichen Zeugnissen über die zu- 
rückgelegte Bahn der einschlägigen Seudien 
und der Geschäftspraris, oder einer wirklichen 
Funktionirung bestehen müssen:; 
§. die Einreihung in die mit diesen Zeug 
nissen übereinstimmende erste, zweite, oder 
dricte Qualifikations Klasse: 
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6. die eventuelle Vormerkung zu einer die- 
ser QAualifikations-Klasse entsprechenden Funk- 
tion auf den Fall einer desfallsigen Vakatur; 
endlich 
7. die effektive Bestimmung des Kandi- 
daten zum provisorischen oder defininven Funk- 
tiondr, vermög welcher das Individuum aus 
dem Buche der Kandidaten in jenes des aktis 
ven Dienstes übertritt. 
Die Bireschrife eines Dienstes-Kandidaten, 
welche einen der vorstehenden vier ersten Tirel 
unausgefüllt lAbt, wird, als eine zum Eintrage 
in diese Qualisikations-Listen ungeeignete Ein- 
gabe, als beruhend erklärec. 
V. Am Ende eines jeden Etats-Jahres 
wird das alltzemeine Regierungsblart die Ra- 
men derjenigen Staats Diener, welche sich 
sowohl zum Vortheile als zum Nachtheile des 
Dienstes beionders ausgezeichnet haben, der 
öffenrtlichen KRenntniß übergeben, damit dem 
Verdienste seine Achtung, dem Unverdienste 
seine Ahndung gebührend widerfahre. 
Indem Wir das Schema des Dienstes- 
Qualisikations-Buches nach seinen drei Ab- 
theilungen in der Anlage dem allgemeinen Re- 
gierungsblatte einverletben lassen, versehen 
Wir Uns, daß aus dieser Anordnung sür 
den aktiven Diener sowohl das beruhigende, als 
das warnende Bewußtseyn seiner motivirten 
Würdigung; füc den fähigen Quieszenten die 
erheiternden Aussichten einer geeigneten Reak- 
tivität; für den Kandidaten eine regelmässige 
Richtung seines Ganges in das Reich des 
Dienstes; und für den Dienst im Allgemeinen 
alle grossen Vortheile einer geprüften, von der 
einzig giltlgen Empfehlung des inneren Ge- 
haltes geleiteten Wahl hervorgehen werden. 
Muͤnchen den 1. Februar 13803. 
Mar Joseph. 
Freiherr von Montgelac. 
Auf königlichen Allerhdchsten Befehl 
tvou Krempelhuber.
	        
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