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9. die Zeit und Art des Austrittes aus der
Funktion, welche entweder durch den Tod des
Funktionaͤrs, oder durch einen in der Pragmatik
für den Staats-Dienst angegebenen Fall der
desfallsigen Modalitä erfolgen kann.
III. Der zweite Theil begreift die Qualifi=
kations-Losten der Kommunal und Patrimo=
nial-Kuratelen, welche, nach vorausgeschickter
Abtheilung der General-Kommissariats= Be-
zirke, die Verhaltnisse der aktiven Dienstes-
Individnen nach denselben Titeln darstellen,
welche in den im vorstehenden Artikel beschrie-
benen Cisten enthalten sind.
IV. Der dritte Theil begreist die Qualifika-
tions-Listen aller derjenigen Individuen, wel-
che sich für den Stifungs und Kommunal=
Dienst als Kandidaten darstellen.
Diese kisten enthalten von einem jeden soll
chen Dienstes-Kandidaten:
1. dessen Vor= und Zunamen;
2. jenen Srand der Beschäftigung, in wel-
chem sich der Kandidat zur Zeit der Dienstes-
Bewerbung befindet; und da ein jeder Quiess
zent, dessen Quteszirung nicht den Karakter
der Permanenz tragr, zur Reaktivität, und
also zur Erscheinung in der Reihe der Dien=
stes-Kandidaten geeignet ist, — in diesem
Falle dessen Quieszenzgehalt;
3. die Stelle, um deren Verleihung sich
der Dienstes-Kandidat bewirbt;
4. die Beweise, durch welche der Kandi-
dat seine Qualiftkation für die nachgesuchte
Stelle begründen zu können glaubt, und welche
nach den individuellen Verhälenissen desselben
in den vorschriftlichen Zeugnissen über die zu-
rückgelegte Bahn der einschlägigen Seudien
und der Geschäftspraris, oder einer wirklichen
Funktionirung bestehen müssen:;
§. die Einreihung in die mit diesen Zeug
nissen übereinstimmende erste, zweite, oder
dricte Qualifikations Klasse:
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6. die eventuelle Vormerkung zu einer die-
ser QAualifikations-Klasse entsprechenden Funk-
tion auf den Fall einer desfallsigen Vakatur;
endlich
7. die effektive Bestimmung des Kandi-
daten zum provisorischen oder defininven Funk-
tiondr, vermög welcher das Individuum aus
dem Buche der Kandidaten in jenes des aktis
ven Dienstes übertritt.
Die Bireschrife eines Dienstes-Kandidaten,
welche einen der vorstehenden vier ersten Tirel
unausgefüllt lAbt, wird, als eine zum Eintrage
in diese Qualisikations-Listen ungeeignete Ein-
gabe, als beruhend erklärec.
V. Am Ende eines jeden Etats-Jahres
wird das alltzemeine Regierungsblart die Ra-
men derjenigen Staats Diener, welche sich
sowohl zum Vortheile als zum Nachtheile des
Dienstes beionders ausgezeichnet haben, der
öffenrtlichen KRenntniß übergeben, damit dem
Verdienste seine Achtung, dem Unverdienste
seine Ahndung gebührend widerfahre.
Indem Wir das Schema des Dienstes-
Qualisikations-Buches nach seinen drei Ab-
theilungen in der Anlage dem allgemeinen Re-
gierungsblatte einverletben lassen, versehen
Wir Uns, daß aus dieser Anordnung sür
den aktiven Diener sowohl das beruhigende, als
das warnende Bewußtseyn seiner motivirten
Würdigung; füc den fähigen Quieszenten die
erheiternden Aussichten einer geeigneten Reak-
tivität; für den Kandidaten eine regelmässige
Richtung seines Ganges in das Reich des
Dienstes; und für den Dienst im Allgemeinen
alle grossen Vortheile einer geprüften, von der
einzig giltlgen Empfehlung des inneren Ge-
haltes geleiteten Wahl hervorgehen werden.
Muͤnchen den 1. Februar 13803.
Mar Joseph.
Freiherr von Montgelac.
Auf königlichen Allerhdchsten Befehl
tvou Krempelhuber.