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ben daher sich hienach zu achten.
den 16. Februar 1808.
Königliches General-andes
Kommisseriat, als Prooinztal,
Etats-Kuratel.
Freiherr von Weichs. Neumaoyr.
von. Schwaiger.
München
(Den Brandschadens-Ersaz für das Jahr 1807
betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Nach Inhalt der nächstfolgenden, von der
königlichen Landes -Direktion dahier aller-
Inddigst ratifizirten Brandschadens-Ersazes-
Konkurrenz-DTabelle treffen für das Jahr r307
auf das Hundert Gulden 8 kr., welches
den königlich = Baierischen Landgerichten,
und anderen geeigneten Behörden zum Be-
hufe des zu beschleunigenden Konkurrenz-Bei-
triebes hiemic vorläufig, und unter dem Be-
merken erbfner wird, daß der in der nächst-
solgenden Tabelle angezeigte Einbringungs-
Termin von acht Wochen vom Tage dieser
Bekanmmachung zu laufen anfängt.
Muͤnchen den 24. Februar 1808.
Königliche Brandassekuranz= Kom-
mission für Batern, Oberpfalz
und Neuburg.
Schrödl.
Gißair.
(Die Errichtung einer Spezlal-Kloster-Kommis-
sion betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Wird den sämrlichen bandgerichten, Rent-
a#mtern, Kommissarien und Administratoren der
aufgelösten, oder bestehenden ständischen, und
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nicht stäͤndischen Kloͤster und Stifter hie-
mit eroͤffnet, daß Seine koͤnigliche
Majestaͤt zur Berichtigung der in Kloster-
sachen noch räckständigen Geschäfte eine en
gene Kommissson, bestellend ausdem Generab
Kommissariate von Baiern, dem Direktor der
staatswirthschaftlichen Depucation, von Neu-
mayr, und dem geheimen Zentral-Rech-
nmungs-Kommissäe der Finanzen, von Ap#-
pell, angeordner haben.
Die genannten Behörden erhalken sofort
den Auftrag, die Befehle der unterzeichne=
ten Stelle ohne Aufschub streng zu befolgen,
und sich in allen Fällen, welche das ständische
oder nicht ständische Klosterwesen fürs Ver-
Jangene oder Gegenwärtige betreffen, nur
an dieselbe directe zu wenden, und die geeig-
neten Beschlüsse zu erwarren. München den
19. Februar 1808.
Königliches General= bandes-
Kommissariat, als Spezial: Kom-
mission in Klostersachen.
· Freiherr von Weichs.
Reger.
Beförderung.
Seine königliche Majestät haben vermss
allerhöchster Entschliessung vom 7. Februar
l. J. den Friederich Haub zum geheimen Se-
kretär bei Allerhöchstihrem vielgeliebtesten Soh--
ne, des Herrn Kronprinzen königlicher Hoheir,
mit dem Range, und der Uniform eines ge-
heimen Departements= Sekretärs, allergnä-
digst zu erneynen geruhe.