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gegenwaͤrtig seyn, und die Impfliste unter-
schreiben.
15. Die Physiker werden erinnert, die
Numer der Impflinge auf den gedruckten,
ihnen zugestellten Tabellen das ganze Jahr
bindurch fortlaufen zu lassen, und nicht, wie
e schon mehrere gethan haben, bei jeder Hfar-
rei, oder bei sedem Trimester neu anzufan-
gen.
76. Mit jedem Trimester haben die Phy-
siker die Impflisten an die einschlägigen Pe-
lizei-Direktionen, tandgerichte, oder Ober-
amter zu übergeben. Diese nehmen Abschrif-
ten davon, und schicken die Original: Impf-
listen an die unterzeichnete Stelle ein.
17. Jeder Hbysiker bat aber jährlich zu
Ende des Monats Jänner aus seinen und
— —
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anderer Aerzte Impflisten, so wie aus den
von den Pfarrern eingesendeten Geburts-und
Sterbelisten (Zifer 6) einen Konspekt uͤber die
Geimpften und Impffaͤhigen anzufertigen,
und an die einschlägigen Polizei-Behörden
zu Üübergeben.
18. Endlich hat jede Polizei-Direktion,
jedes tandgericht und Oberamt jährlich am
I. Februar einen Konspekt über die Geimpf-=
ten und Impffähigen, so wie über die an
den natürlichen Pocken Erkrankten und Ver-
storbenen nach dem nachstehenden Schema an
die unterzeichnete Stelle einzusenden.
Ulm den 23. Februar 1808.
Königliche kandes = Direktion
von Schwaben.
Freiherr ven Gravenreuth.
Sieß.
Behörde N. Jahr N.
Summe der Geimpften 1# Imoffähige #enpocken Geldstrafen
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(Den Spielkarten-Stempel in der Provinz Baiern
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nach der Siegelverordnung vom 1. Mirz
o wurden zur Begünsiigung des Gewerb-
fleißes die im tande fabrizirten Spielkarten,
welche in das Ausland debitirt werden, von
der Stempelschuldigkeit ausgenommen, und
obwohl diese Begünstigung nur allein für die
Kartenfabrikanten beabsichtet war; so bat
dech die bieherige Erfabrung die Ueberzen-
gung gewährt, daß auch inländische Han-
delsleute und Krämmer unter dem unstatthaf-
ten Vorgeben des ausländischen Absazes sich
ungesiegelte Spielkarten beilegten, und die
Kartenfabrikanten diesen verordnungswidri-
gen Mißbrauch nech dadurch begünstigten,
daß sie an jeden Inländer auf Verlangen der-
lei ungestegelte Spielkarten verkauften.
Um diese offenbare Gesezesübertretung für