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darch welche das Vermögen der königlichen
Unterthanen erhöbet, und dadurch die Bei-
trags= tast auf eine Art vermindert werden
kann, daß dabei die nothwendig steigenden
Staatsbedürfnisse doch gedeckt, und die Bei-
träge dazu mit dankbarem Herzen eingeliefert
werden. München den 31. März 1808.
Königliches General'tandes-Kom-
missariat von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Schwaiger.
Bekanntmachungen.
(Beirräge für dir verwundeten baierischen Krie-
ger betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Kömgs.
Die unterzeichnete königliche Stelle har
zum Besten der verwundeten baierischen Krie-
ser ferner folgende Beiträge erhalten:
Won dem tandgerichte Ingolstadt
205 fl. 33 kr. = dl.
— dem gräflich Preisingischen Markte Nen-
baiern 52 fl. 34 kr.
— dem Landgerichte Pfaffenbofen
30 fl. 36 kr.
— dem königlichen Dikasterial-Advokaten
Cbristian Aldoßer in Bozen
22 fl. — kr.
— hem HPfarrer Hibler, im Markte Isen,
" 12 fl. — kr.
— der Bürgerschaft daselbst 11 fl. 48 kr.
— dem gquieszirenden königlichen kandge-
richts= Verweser und Kameralbeamten in
Mindelbeim, tizentiat Ignaz Wagner,
11 fl. — kr.
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Ven der Pfarrgemeinde in Steingaden
10 fl. — kr.
— den Gemeinden Failnbach, Gabels-
bach und Illmünster, im landgerichte
Pfaffenbofen, 0 fl. 10 kr.
— dem Freiherrn von Lerchenseld-Irn-
sing 1 fl. 12 kr.
Diese Beiträge, zusammen 162 fl. 2 kr.
2 dl., sind dem königlichen Kriegs-Oekonomie=
Ratbe zur geeigneten Verwendung bereits
eingeliesert worden.
München den 23. Februar 1808.
Königliches General= tandes-
Kommissariat von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Schwaiger.
(Beiträge für die verwundeten daierischen Kric-
ger betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die unterfertigte königliche Stelle hat wie-
derbolt für die verwunderen und zum Dienste
untauglich gewordenen Vaterlands-Vertbei-
diger in drei Posten zusammen v0#3 fl. S8 kr.
an die geeignete königliche Militär-Behörde
nach München übersendet. Dazu wurden
a) 36085 fl. durch eine von den sämtlichen
Pfarrern des tandgerichtes Mindelbeim
am Karolinen-Tage veranstaltete Sammlung,
und
b) r0 fl. .) kr. von dem königlichen Stadt-
gerichts-Ratbe Peß in Augsburg beigetra-
gen, welche demselben von zwei Bürgern da-
selbst nach einer schon geschlichteren Rechts-
angelegenheit ohne sein Wissen in dem Ne-
benzimmer niedergelegt wurden, und weshalb