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nicht herabwuͤrdigen wird, keine Entschlies-
sung erfolgt. Muͤnchen den 16. Maͤrz 1808.
Koͤnigliches General-Landes—
Kommissariat von Baiern.
Freiherr von Weichs.
v. Schwaiger.
(Den Empfang der aus dem Felde zurückgekehr-
ten königlichen Truppen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nachdem Seine Majestät der König in ei-
nem ähnlichen allergnädigsten Restkripte, wie
bereits im VIII. Stücke des dießjäbrigen Re:
gierungsblattes, S. Jo.] enthalten ist, am
23. Jänner l. J., wehen des feierlichen Em-
pfanges der aus dem jüngsten Feldzuge sieg-
reich zurückgekehrten vaterländischen Krieger,
auch der unterzeichneten Stelle das allerbochste
Woblgefallen zu erkennen zu geben gerubten;
so wird dieß biemit bekannt gemacht. Amberg
den 14. Maͤrz 1808.
Königliches-General-landes-Kom-
missariarder Oberpfalz.
Sigmund Graf Kreith.
Hiltl.
——.
(Das Format des Papiers betreffend.)
Ungeachtet der schon allgemein bestebenden
Vorschriften über den Gebrauch des Papier=
Formats zu 17 Zoll Breite und 74 Zell
Höhe bei Berichts-Erstattungen und Vorstel-
lungen, erscheinen doch bei diesseitiger Stelle
schon mehrere Erhibita in gangz verschiedenen,
und für die Akten-Ordnung unpassenden For-
men. Die untergeordneten Behörden, so wie
die Partheien werden daher aufmerksam ge-
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macht, sich bei ihren Eingaben, ruͤcksichtlich der
Wabl des Papiers, nach obiger Bestimmung
zu richten; ausserdem die Beamten für jeden
auf anderem Formate erstatteren Bericht zu30
ken. Strafe angehalten, die uͤbrigen Vorstel-
lungen aber ohne Entschliessung liegen bleiben
werden. Muͤnchen den 17. Marj 1808.
Königliche General-Zoll, und
Maut-Direktion,
Miller.
von Bube.
(Den Biersaz in der Proviuz Balern betreffend.)
Wir Maximilian Joseyh,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Auf die Vorstellungen der biesigen Bier-
bräuer und anderer Bräuschaften im lande
baben Wir, nach ndberer Erwägung der Um-
stände, beschlossen, daß der dießjäbrige Biersagz
bei dem Winterbiere von 3 kru. 1 dl. für die
Maß auf 3 kr. 2 dl., und bei dem Sommer=
biere in dem Zeitraume bis Ende Juli von
3 krn. 3 dl., auf 4 kr., und in den Mona-
ten August und September auf 34 kr. dl.
erhöhet werden soll. München den 12.
März 1808.
Max Josexph.
Freiherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhdchsien Befehl
von Krempelhuber.
CTie neue Geschäfts-Lokalitär der Gencral-Md-
ministration des Stiftungs = und Kemmur al-
Vermdgens betreffend.)
Seine königliche Majestät haben den sege-
nannten Neubau guf dem Anger in