Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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nicht  herabwuͤrdigen  wird,  keine  Entschliessung
  erfolgt.  Muͤnchen  den  16.  Maͤrz  1808.
Koͤnigliches  General-Landes—
Kommissariat  von  Baiern.
Freiherr  von  Weichs.
v.  Schwaiger.

 

(Den  Empfang  der  aus  dem  Felde  zurückgekehrten

  königlichen  Truppen  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Nachdem  Seine  Majestät  der  König  in  einem
  ähnlichen  allergnädigsten  Restkripte,  wie
bereits  im  VIII.  Stücke  des  dießjäbrigen  Re:
gierungsblattes,  S.  Jo.]  enthalten  ist,  am
23.  Jänner  l.  J.,  wehen  des  feierlichen  Empfanges
  der  aus  dem  jüngsten  Feldzuge  siegreich
  zurückgekehrten  vaterländischen  Krieger,
auch  der  unterzeichneten  Stelle  das  allerbochste
Woblgefallen  zu  erkennen  zu  geben  gerubten;
so  wird  dieß  biemit  bekannt  gemacht.  Amberg
den  14.  Maͤrz  1808.
Königliches-General-landes-Kommissariarder

  Oberpfalz.
Sigmund  Graf  Kreith.
Hiltl.

 

——.

(Das  Format  des  Papiers  betreffend.)

Ungeachtet  der  schon  allgemein  bestebenden
Vorschriften  über  den  Gebrauch  des  Papier=Formats
  zu  17  Zoll  Breite  und  74  Zell
Höhe  bei  Berichts-Erstattungen  und  Vorstellungen,
  erscheinen  doch  bei  diesseitiger  Stelle
schon  mehrere  Erhibita  in  gangz  verschiedenen,
und  für  die  Akten-Ordnung  unpassenden  Formen.
  Die  untergeordneten  Behörden,  so  wie
die  Partheien  werden  daher  aufmerksam  ge-696



macht,  sich  bei  ihren  Eingaben,  ruͤcksichtlich  der
Wabl  des  Papiers,  nach  obiger  Bestimmung
zu  richten;  ausserdem  die  Beamten  für  jeden
auf  anderem  Formate  erstatteren  Bericht  zu30
ken.  Strafe  angehalten,  die  uͤbrigen  Vorstellungen
  aber  ohne  Entschliessung  liegen  bleiben

werden.  Muͤnchen  den  17.  Marj  1808.

Königliche  General-Zoll,  und

Maut-Direktion,
Miller.
von  Bube.

 

(Den  Biersaz  in  der  Proviuz  Balern  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseyh,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Batern.

Auf  die  Vorstellungen  der  biesigen  Bierbräuer
  und  anderer  Bräuschaften  im  lande
baben  Wir,  nach  ndberer  Erwägung  der  Umstände,
  beschlossen,  daß  der  dießjäbrige  Biersagz
bei  dem  Winterbiere  von  3  kru.  1  dl.  für  die
Maß  auf  3  kr.  2  dl.,  und  bei  dem  Sommerbiere
  in  dem  Zeitraume  bis  Ende  Juli  von
3  krn.  3  dl.,  auf  4  kr.,  und  in  den  Monaten
  August  und  September  auf  34  kr.  dl.
erhöhet  werden  soll.  München  den  12.
März  1808.

Max  Josexph.

Freiherr  von  Montgelas.
Auf  königlichen  allerhdchsien  Befehl
von  Krempelhuber.

 

CTie  neue  Geschäfts-Lokalitär  der  Gencral-Mdministration
  des  Stiftungs  =  und  Kemmur  al-Vermdgens
  betreffend.)

Seine  königliche  Majestät  haben  den  segenannten
  Neubau  guf  dem  Anger  in