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ben ist; jedoch ist die Stickerei nach dem Muster
anter Ziser 2. zur Vorschrift zu nehmen, und
die Epauletten bleiben weg. "
Frack. Wie die vorige Klasse; jedoch mit
der Siickerei nach Zifer 2. auf dem liegenden
Kragen.
Der Oberrechnungs Kommissär
trägt eben dieselbe Uniforme und Frack; jedoch
ohne Bouillons auf dem Hute und an
dem Degengehänge.
3. Der Kassier, die Sekretäre,
Rechnungs-Kommissäre, der Regi
strator und Expedittor, dann die Unter-Inspektoren
und Oberbeamtenerster
Klasse tragen dieselbe Uniforme, wie oben
vorgeschrieben ist; jedoch mit der Stickerei
nach Zifer 3, und ohne Bouillons auf dem
Hute und an dem Degenquasten.
Frack. Wie oben; jedoch mit der Srickerei
nach Zifer 3.
4. Die Kalkulatoren, Kasse; und
Polleten = Kontrolleurs, dann die
Oberbeamten zweiter Klasse, Hallverwalter
und Maut-Kontrolleurs
erster Klasse tragen die nämliche Uniforme,
wie die vorigen; jedoch mit der Stickerei nach
Zifer J. auf Kragen und Aermel-Aufschlägen,
ehne gestickte Tascherklappen.
Frack. Wie oben, mit der Stickerei nach
Zifer 4. auf dem Kragen.
§. Die Direktions= Offizianten,
dann die Maut-Kontrolleurs zweiter
Klasse, Beimautner und Wagmeister
haben die nämliche Uniforme und Frack,
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wie die vorige Klasse; aber mit der Stickerei
nach Ziser 5. Die 4. und §. Klasse haben
die Hutquasten und Degengehänge ohne
Bouillons.
6. Die Kanzellisten, dann Maut-Schreiber
und Stationisten rrägen
gleiche Unisorme, wie die obigen; jedoch mit
der Stickerei nach Zifer 6; das Degengehänge
und die Hurkordons sind von weisser Seide,
und die Quasten an beiden mit Silbersaden
eingemischt.
7. Die Praktikanten und Diurnisten
tragen keine Uniforme.
83. Die Kleinstationisten und Mau#n
Diener reragen zur Dienstkleidung einen
hechtgrauen Rock, mit einer Reihe weiß-metallener
Knöpfe und einem stehenden Kragen von
dunkelblauem Tuche, welcher mit einem 3 Linien
breiten silbernen Börtchen eingefaßt ist;
einen Säbel mit stählernem Griffe, an einer
schwarzen über die Schulter hängenden Kuppel,
worauf vorne an der Brust ein weiß, metallener
Schild mit Unserem Namenszuge M. J. angebracht
ist. Hutquasten und bort · pée sind
von weisser Seide ohne Silber.
Der Direktor und die Ober-Inspektoren
haben daruͤber zu wachen, daß diese Bestimmungen
durchgehends genau beobachtet und
in keinem Grade uͤberschritten werden.
München den 11. März 1808.
Max Josepb.
Freiherr von Hompesch.
Auf kbniglichen allerhcbsten Befehl
G. Geiger.
(Mit einer Abbildung.)