Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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ben  ist;  jedoch  ist  die  Stickerei  nach  dem  Muster
anter  Ziser  2.  zur  Vorschrift  zu  nehmen,  und
die  Epauletten  bleiben  weg.  "

Frack.  Wie  die  vorige  Klasse;  jedoch  mit
der  Siickerei  nach  Zifer  2.  auf  dem  liegenden
Kragen.

Der  Oberrechnungs  Kommissär
trägt  eben  dieselbe  Uniforme  und  Frack;  jedoch
  ohne  Bouillons  auf  dem  Hute  und  an
dem  Degengehänge.

3.  Der  Kassier,  die  Sekretäre,
Rechnungs-Kommissäre,  der  Regi
strator  und  Expedittor,  dann  die  Unter-Inspektoren
  und  Oberbeamtenerster
Klasse  tragen  dieselbe  Uniforme,  wie  oben
vorgeschrieben  ist;  jedoch  mit  der  Stickerei
nach  Zifer  3,  und  ohne  Bouillons  auf  dem
Hute  und  an  dem  Degenquasten.

Frack.  Wie  oben;  jedoch  mit  der  Srickerei
  nach  Zifer  3.

4.  Die  Kalkulatoren,  Kasse;  und
Polleten  =  Kontrolleurs,  dann  die
Oberbeamten  zweiter  Klasse,  Hallverwalter
  und  Maut-Kontrolleurs
erster  Klasse  tragen  die  nämliche  Uniforme,
wie  die  vorigen;  jedoch  mit  der  Stickerei  nach
Zifer  J.  auf  Kragen  und  Aermel-Aufschlägen,
ehne  gestickte  Tascherklappen.

Frack.  Wie  oben,  mit  der  Stickerei  nach
Zifer  4.  auf  dem  Kragen.

§.  Die  Direktions=  Offizianten,
dann  die  Maut-Kontrolleurs  zweiter
Klasse,  Beimautner  und  Wagmeister
  haben  die  nämliche  Uniforme  und  Frack,

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wie  die  vorige  Klasse;  aber  mit  der  Stickerei
nach  Ziser  5.  Die  4.  und  §.  Klasse  haben
die  Hutquasten  und  Degengehänge  ohne
Bouillons.

6.  Die  Kanzellisten,  dann  Maut-Schreiber
  und  Stationisten  rrägen
gleiche  Unisorme,  wie  die  obigen;  jedoch  mit
der  Stickerei  nach  Zifer  6;  das  Degengehänge
und  die  Hurkordons  sind  von  weisser  Seide,
und  die  Quasten  an  beiden  mit  Silbersaden
eingemischt.

7.  Die  Praktikanten  und  Diurnisten
  tragen  keine  Uniforme.

83.  Die  Kleinstationisten  und  Mau#n

Diener  reragen  zur  Dienstkleidung  einen
hechtgrauen  Rock,  mit  einer  Reihe  weiß-metallener
  Knöpfe  und  einem  stehenden  Kragen  von
dunkelblauem  Tuche,  welcher  mit  einem  3  Linien
  breiten  silbernen  Börtchen  eingefaßt  ist;
einen  Säbel  mit  stählernem  Griffe,  an  einer
schwarzen  über  die  Schulter  hängenden  Kuppel,
worauf  vorne  an  der  Brust  ein  weiß,  metallener
Schild  mit  Unserem  Namenszuge  M.  J.  angebracht
  ist.  Hutquasten  und  bort  ·  pée  sind
von  weisser  Seide  ohne  Silber.
Der  Direktor  und  die  Ober-Inspektoren
haben  daruͤber  zu  wachen,  daß  diese  Bestimmungen
  durchgehends  genau  beobachtet  und
in  keinem  Grade  uͤberschritten  werden.

München  den  11.  März  1808.

Max  Josepb.

Freiherr  von  Hompesch.
Auf  kbniglichen  allerhcbsten  Befehl

G.  Geiger.
(Mit  einer  Abbildung.)