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Damit, nun diese Fasssonen überall gleich-
förmig und ihrem Zwecke vollkommen enespre-
chend. angefertiget werden, wird den zur Fas-
sionirung aufgefoderren Individuen hiedurch
aufgegeben, sich genau an die Instrulon
und an die Schemate zu halten, welche in
dem Regterungeblatte vom 10. Februar lau-
fenden Jahres, Str. VI. Seite 4oq u. s. w.
bekannt gemacht und vorgeschrieben worden
sind. Nur in Hinsicht des 6. und I. K.
erlelden ste in den Naturalien darin eine Ab-
enderung? daß start des Schäffel-Maßes das
diesseitige herrschaftliche Maß mit folgenden
Preisen anzunehmen ist:
Kern und Waizen das Schsl. 138 fl. — ke.
Korn . .12-—--
Gerste . . 202 — -
Dinkel und Mischling. . 124 —-
Haber . . . 10, —;:
Erbsen und Liusen . 12 — :
Heu, der Centner — 45
Seroh, das Schock . 5- — -
Holz, die Lokal-Preise.
Die Fassionen mussen unfehlbar bis zu
Ende Aprils laufenden Jahres eingereicht wer-
den, und von den Fatenten auf Treue und
Glauben unterzeichner und besiegelt seyn. Es
darf jedoch dadurch die Abführung der bereits
verfallenen 2 Qnartale des Steuer-Proviso=
riums nicht auffehalren werden, sondern sse
muß, wo es noch nicht geschehen seyn sollte.
nach den Bestimmungen der General-Verord=
nung vom 16. Dezember und bei Vermeidung
der daraufgesezten Strafe unverzüglich erfolgen;
indem, wenn es sich nach berichtigter und ge-
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pruͤfter Fassion finden sollte, daß eine Min-
derung wirklich statt habe, das fuͤr die ersten
Quartale zu viel bezahlte in den folgenden
Quartalen ausgeglichen werden kann.
Saͤmmtliche Rittergutsbesizer und Rentenirer
der hiesigen Provinz, nach ihrem dermaligen
Umfange, haben sich nun hienach genau zu
achten. Ansbach den 19. Maͤrz 1808.
Königliche Kriegs= und Domaineu-=
Kammer.
Graf von Thürhelm.
. Haeulein.
An die koͤniglichen Landgerichte der Provinz
Baiern.
(Die Bestellung der Patrimonial- Gerichte be-
trefsend.) -
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Zum Vollzuge der allerhoͤchsten Entschlies-
sung vom 16. laufenden Monats, die Bestel-
lung der Patrimonial= Gerichte betreffend,
werden sämmoliche bandgerichte angewiesen, nach
Verlaufe von r.| Tagen, vom Tageder gegenwär-
tigen Bekannemachung durch das Regierungs-
blatt gerechner, sich in den Besiz jener Patrimo=
nial-Gerichrshaltungen ihres Bezirkes zu sezen,
und solche nach WVorschrift der allerhöchsten
beuteration vem 27. Jänner P. 1. Lir. a. zu
besorgen, deren Inhaber sich nicht binnen
dieser Frist genögend ausweisen, daß sie bis
zum 25. Februar laufenden Jahres einschlüssig,
die Bestaittigungs-Rachsuchung für ihren Ge-
richrehalter bei der vorgesezten Landesstelle ein-
gegeben haben.
Wie die Landgerichte diesem nachgekommen
sind, darüber haben se sch sogleich nach dem