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(Den Konkurs zur Besezung der erledigten Stelle
eines Ober-Thierarztes in der Pro#inz Schwa-
ben betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Es wird hiemit bekannt gemachr, daß am
17. des künftigen Monats Mai ein Konkurs
zur Besezung der erledigren Stelle eines Ober=
Thierarztes in der Provinz Schwaben eröfner
wird. 1
Mit dieser Stelle ist ein firer Gehalt von
450 fl. verbunden.
Zu diesem Konkurse werden aber nur solche
Kandidaten zugelassen, welche sich durch glaub-
würdige Zeugnisse ausweisen können, daß sie
die Thierheilkunde auf einer öffentlichen behr-
anstalt studirt, und wenigst ein Jahr prakti-
zirt haben.
Die desfallsigen Zeugnisse sind längstens bis
zum 1. Mai durch einen Advokaten oder Pro-
kurator bei der unterzeichneten Stelle einzu-
reichen. Ulm den 15. März #8018.
Königliche Landes-Direktion in
Schwaben.
Freiherr von Gravenreuth.
Pfister.
(Den Pfarrei-Konkurs des verflossenen Fahres in
der Provinz Balern betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Vermög königlichen allergnädigsten Restripes
vom F. dieses Monats bleibt die Anstellung
derjenigen Pfarr-Kompetenten, welche bei dem
lezten Konkurse
r) die vorgeschriebenen Jahre der Seelsorge
nicht vollends erwiesen, oder
b) nicht alle über Studien, Sitten, dann
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Verdienste um die Seelsorge und um den
Schulunterricht nach Inhalt der Konkurs-
Verordnung erfoderlichen Zeugnisse der Kom-
mission vorgelegt haben, so wie derjenigen,
welche
c) im Auslande geboren sind, und sich über
die Erwerbung des Indigenats niche legi-
timirt haben,
aufgeschoben, bis diese Abgänge ergänzet sind,
wozu eine Frist bis zum 16. April einschlüssig
mit der Warnung bestimmt ist, daß alle bis
dahin nicht richtig gestellten Konkurrenten aus-
gestrichen, und an den nächsten Konkurs ver-
wiesen werden sollen.
Obschon diese allerhöchste Foderung den
Individuen, welche sie trift, durch besondere
Ausfertigungen eröfnet worden, so will man sie
überdieß öffentlich bekannt machen, und den
Aemtern auftragen, die in ihren Bezirken
wohnenden geprüften Priester hierüber unver-
züglich in Kenneniß zu sezen, damit sie den
Abgang inner jenem Zeitraume ergänzen.
München den 22. März 1 808.
Königliche Landes= Direktien
von Baiern.
Freiherr von Weichs.
Proherr.
(Die Erreligiosen betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Seine königliche Majestät haben mit Be-
sremden wahrgenommen, daß sich unter der
grossen Anzahl von Priestern, welche bei dem
im ve flossenen Jahre statt gehabten Pfarr-
Konkuese der Provinz Baiern erschienen sind,
nur 42 Religiosen befinden, und daß die ge-