Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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(Den Konkurs zur Besezung der erledigten Stelle 
eines Ober-Thierarztes in der Pro#inz Schwa- 
ben betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Es wird hiemit bekannt gemachr, daß am 
17. des künftigen Monats Mai ein Konkurs 
zur Besezung der erledigren Stelle eines Ober= 
Thierarztes in der Provinz Schwaben eröfner 
wird. 1 
Mit dieser Stelle ist ein firer Gehalt von 
450 fl. verbunden. 
Zu diesem Konkurse werden aber nur solche 
Kandidaten zugelassen, welche sich durch glaub- 
würdige Zeugnisse ausweisen können, daß sie 
die Thierheilkunde auf einer öffentlichen behr- 
anstalt studirt, und wenigst ein Jahr prakti- 
zirt haben. 
Die desfallsigen Zeugnisse sind längstens bis 
zum 1. Mai durch einen Advokaten oder Pro- 
kurator bei der unterzeichneten Stelle einzu- 
reichen. Ulm den 15. März #8018. 
Königliche Landes-Direktion in 
Schwaben. 
Freiherr von Gravenreuth. 
Pfister. 
(Den Pfarrei-Konkurs des verflossenen Fahres in 
der Provinz Balern betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Vermög königlichen allergnädigsten Restripes 
vom F. dieses Monats bleibt die Anstellung 
derjenigen Pfarr-Kompetenten, welche bei dem 
lezten Konkurse 
r) die vorgeschriebenen Jahre der Seelsorge 
nicht vollends erwiesen, oder 
b) nicht alle über Studien, Sitten, dann 
  
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Verdienste um die Seelsorge und um den 
Schulunterricht nach Inhalt der Konkurs- 
Verordnung erfoderlichen Zeugnisse der Kom- 
mission vorgelegt haben, so wie derjenigen, 
welche 
c) im Auslande geboren sind, und sich über 
die Erwerbung des Indigenats niche legi- 
timirt haben, 
aufgeschoben, bis diese Abgänge ergänzet sind, 
wozu eine Frist bis zum 16. April einschlüssig 
mit der Warnung bestimmt ist, daß alle bis 
dahin nicht richtig gestellten Konkurrenten aus- 
gestrichen, und an den nächsten Konkurs ver- 
wiesen werden sollen. 
Obschon diese allerhöchste Foderung den 
Individuen, welche sie trift, durch besondere 
Ausfertigungen eröfnet worden, so will man sie 
überdieß öffentlich bekannt machen, und den 
Aemtern auftragen, die in ihren Bezirken 
wohnenden geprüften Priester hierüber unver- 
züglich in Kenneniß zu sezen, damit sie den 
Abgang inner jenem Zeitraume ergänzen. 
München den 22. März 1 808. 
Königliche Landes= Direktien 
von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
Proherr. 
  
(Die Erreligiosen betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Seine königliche Majestät haben mit Be- 
sremden wahrgenommen, daß sich unter der 
grossen Anzahl von Priestern, welche bei dem 
im ve flossenen Jahre statt gehabten Pfarr- 
Konkuese der Provinz Baiern erschienen sind, 
nur 42 Religiosen befinden, und daß die ge-
	        
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