Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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senen Monats, den Joseph Schiller, Müller 
zu Natternberg gegen die Gemeinde daselbst, 
wegen verweigerten Gemeinde-Eigenthums- 
Aneheiles, betrefsend, und auf die hierin ent- 
haltene Anfrage: ob die Préäjudizial= Frage, 
ob dieser, oder jener Jura communitatis gau- 
dire, oder nicht, — zur Kompetenz der Ju- 
stiz- oder der Kultur-Stelle gehoͤre“ — 
folgendes: 
Da schon die Zivil-Geseze (cod civ. p. v. 
cap. 3. G. 4.) die Prjudizial-Klage über 
die duaestionem Status, wenn sie nur inci- 
denter mit einer anderen Klage, als Titel der- 
selben, vorgebracht wird, zugleich nebst dem 
Haupt-Punkte, und vor der Behörde, wohin 
dieser gehörig ist, behandeln und beurtheilen 
lassen; und da im gegenwärtigen Falle die 
Klage des Müllers zu NRatternberz um gleich- 
heitlichen Antheil an den zur Kultur vertheil- 
ten Gemeinde= Gründen einen bereits schon 
einmal von den Kultur= Stellen behandelten, 
und nach Unseren allerhöchsten Verordnungen 
dahin kompetirenden Gegenstand betrifft, — so 
kann auch die im gegenwärtigen Streite mit 
angebrachte Prjudizial-Frage über die Qua- 
lität der Mitgemeinschaft, als ein ohne weit- 
läufiger Kognition leiche zu entscheidender Titel, 
nicht von der Hauptsache selbst getrennt, son- 
dern muß (wenn anders nicht Sereite aus 
Streiten gebildet, und diese verewiget werden 
wollen) mit ihr, und vor der Behörde, wo- 
hin diese gehört, auch entschieden werden. 
Unser Hofgericht hat sich hienach in diesem 
und ähnlichen Fällen zu achten, und erhaält 
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die eingesendeten Akten-Stücke zur geeigneten 
Verfügung zurück. 
Munchen den 22: Februar 180#8. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl 
von Krempelhuber. 
  
(Den Prüfungs-Konkurs für Auditors-Stellen 
betreffnd.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Da, vermäg allerhöchsten Reskrips vom 30. 
vorigen Monats, vier Supernumerär-Aditoren 
mit dem herkömmlichen Gehalte von monatli- 
chen 3a fl. und ¾ fl. Quartier: Geld angestellt, 
und zu dem Ende ein förmlicher Prüfungs= 
Konkurs ausgeschrieben werden soll, so wird 
dieses zur allgemeinen Wissenschaft mit dem 
Anhange hiemit bekanm gemacht, daß der 
Prüfungs-Tag auf den 30. künftigen Monats 
Mai bestimmt worden sey, und die Konkur- 
renten mit den nöthigen Legitimirungs-Urkun- 
den, sowohl inrechtswissenschaftlicher Hinsiche, 
als auch wegen allenfallsiger Kenntniß der fran- 
zösischen oder italienischen Sprache, versehen, 
bei den eigends ernannten Prüfungs-Kommis- 
sären auf dem gewöhnlichen Kommissions-Zim' 
mer des General-Auditoriats Morgens um 
. Uhr dahier sich gehörig zu melden haben. 
Muͤnchen den 9. April 1808. 
Königliches General-Auditoriat. 
Graf Morawitzky. 
Narciß.
	        
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