Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

90 
  
Benennungen 
der 
Soll = und mautbaren Gegenstände. 
Lir. 
B. 
Conflumo-Tarif. 
Lit. C. 
Essito- Tarif. 
  
Von jedem Belegung. 
  
Hopfen · 4 · r' · r r* · r* · ·# r—“ · · r 
Bemerkung. An jener Gränz-Gegend, 
woselbst der Absatz des Hopfens nach dem 
Anelande vorthellbafter, als die Verwerthung 
desselben im Inlande seyn könnte, wird nach 
aufgefasster Erkenntniß desselben eine Minde- 
rung des Ausgangs-Jolles bewilliget werden. 
K. 
Küse, alle Gattunenn 
Kalk, gebrannter oder singebrannter 
Kannenbäcker= Arbeir, oder alles 1 Ge- 
schrrr 
Karten fir Tuchmahen 
* Kies zum Glasmachen 
* Kleyven allerlel 
Knoppen 
* Kohlen vom Holze. . . .. 
* — — Steinkohlien *mN 
*Kreide gemeine, auch Trippooo 
Kupfer, rohes in Laiben, Blechen, und doch nicht 
ausgearbeitetes, unverzinntes, auch altes. 
Note. Ist die bei Blech aufgeführte 
Bemerkung, der vollendeten Fabrikate wegen, zu 
berücksichtigen. 
—— Drath. 
— 2 22 2 22 
— 2 2 22 ·#r# 
Leder, lohe und Lohe-Rinden 
* Leimleder, oder Abgang von Häuten zur Leim- 
siederien .. 
Leim, gemeiner, zum Gebrauche fuͤr Tischler, und 
andere Gewerbsleueneeee 
' Lein oder Haarlins zum Oelschlagen 
M. 
. Maschinen und Modelle, auch Werkstühle für 
Ackerbau, Fabriken, Künstler, und Gewerbsleute 
41 
„ 
  
Sporc. Cent. 
fl. 
kr. 
  
  
Frei 
Frei 
Frei 
Frei 
Frei 
Frei 
Frei 
Frei 
1 
Frei 
Fri i 
20 
  
  
roofl. Werth 
Sporc Cent 
Von jedem Belegung. 
  
Sporc.Cent. 
  
  
  
fl. Itt 
3 — 
5 
— 5 
Frei — 
— 20 
1 — 
5 
in 114— 
Frei 
* 5 
3 — 
— 5 
6 —— 
3 — 
— 18 
3 — 
Frei s 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.