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blau und weißen Rauten sich befindet, dann
die Umschrift Virtus ei honos auf pon-
ceaurothem Grunde, zu lesen, und mit einem
Eichenkranze umgeben ist.
5) Für die Konnnandeurs aus dem näm-
lichen Ordenskreuze, nur etwas kleiner ge-
bildet, und mit dem Unterschiede, daß sie
dasselbe an einem blauen etwas schmäleren
Bande, dessen Rand weiß eingefaßt ist, an
dem Halse auf der Brust hangend zu tra-
gen haben.
c) Für die Ritter, aus einem gegen die
vorige Klasse noch kleineren Kreuze der näm-
lichen Gakttung, welches an einem gleichen
schmaͤleren Bande im Knopfloche befestiget
wird.
d) Fuͤr die vierte Klasse aus der theils
goldenen, theils silbernen schon bestehenden
Verdienst-Medaille, welche auf die unterm
13. April 1 07 vorgeschriebene Art getra-
gen werden soll.
X.
Jeder Ordens= Ritcer soll befuge seyn,
mit den vorgeschriebenen Ordens-Insignien
sein angebohrnes und hergebrachtes Wappen
zu umgeben.
XI.
Der Verdlenst -Orden des pfähzischen
böwen erlischt durch gegenwärtige Errichtung
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des neuen Verdienst= Ordens und wird so-
nach nicht wieder ertheilt werden; die zur
Zeit damit begnadigten Inn= und Auslän=
der jedoch tragen ihn unter seinem Titel fort.
XII.
Die Insignien des Verdienst= Ordens
werden nach dem Tode eines Ordens-Mit-
glieds von seinen Erben an den Groß-
Kanzler übermacht.
XIII.
Ueber sämtliche mit dem Orden und
der Medaille Begnadete soll ein ordent-
liches Verzeichniß verfaßt werden, welches
nebst dem Namen und dem Tage der Auf-
nahme auch die Verdienste jedes Orbens-
Mieglieds enchált, und dieses soll nebst allen
auf den Verdienst- Orden bezüglichen Urkun-
den und Papieren in dem Ordens-Archiv
hinterlegt werden.
Die gegenwärtigen Satungen des von
Uns errichteten BVerdienst= Ordens behalten
Wir Uns vor, nach Erforderniß zu erwei-
rern und zu erklären.
Urkundlich Unsrer eigenhándigen Unter-
schrift und beigedruckten geheimen Kanzlei-
Siegels.
Gegeben in Unserer Haupc= und Restidenz-
Stadt München den ro. Mai 1808.
Max Josepb.
Freiherr von Monkgelas.
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