1051 —
de Urkunde die bleibende Grundlage der Ein-
richtung und Verfassung Unserer Akademie
der bildenden Künste seyn; und Wir verord-
nen zu dem Ende, wie folgt:
I. Zweck der Akademie der bil-
denden Künste.
Die Akademie der bildenden Künste, wel-
che dem Gesamtstaate angehört, und als
eine Zentral-Anstalt ibren Siz in der Haupt-
und Nesidenzstadt baben muß, ist von Uns
in der doppelten Absicht errichtet: einmal die
Erhaltung und Fortpflanzung der Künste,
welche nur durch lebendige, ja personliche
Ueberlieferung möglich ist, zu sichern; so-
dann den Künsten ein öffentliches Daseyn,
eine Beziehung auf die Nation und den
Staat selbst zu geben, wodurch sie säbig
werden, ibrerseits vortheilbaft auf das Gan-
ze zurückzuwirken, den Sinn für Schoͤnbeit
und den Geschmack an edleren Formen allge-
mein zu verbreiten.
Ungeachtet der Verbindung dieser Zwecke
und der daraus folgenden doppelten Ansicht
der Akademie als einer Lehr= und Bil=
dungs-Anstale, und als einer Kunst=
Verbindung oder Gesellschaft, soll je-
doch der erste Zweck immer als der wichtigste
und vornehmste betrachtet werden.
II. Umfang des in der Akademie
zu ertbeilenden Unterrichts.
Der Unterrichte in der Akademie der bilden-
den Künste soll seinem Umfange nach allge-
mein seyn, und alle Zweige der bildenden
Kunst umfassen; dem Geiste nach aber auf
1052
die Erlernung der Künste im böchsten und
strengsten Sinne geben.
Die Akademie als tehr-Anstalt zerfille
daber in vier Hauptschulen in
eine der Mahlerei
— — Bildhauerkunst
— — Baukunst
— — Kupferstecherkunst.
In der ersten bildet die Schule der land-
schaft-Mahlerei eine eigene Unterabtbeilung.
III. Art des Unterrichte.
Wir fodern von der Akademie der bilden-
den Künste nicht die Bildung von Gelehr=
ten, sondern von tüchtigen ausübenden Künst-
lern, welche fähig sind, das, was sie ge-
dacht, mit Richtigkeit, Wahrhe#it und Schen,
beit darzustellen. Gleichwie also die ganze
Kunst in Ansübung besteher, so soll auch der
Unterricht sowohl der Form, als der Absicht
nach, durchaus praktischer Narur seyn.
Jedoch keineswegs in dem Sinne, daß
eine bloß gedankenlose Fertigkeit der Hand
und des Auges erzieler werde, sondern daß
der Zögling das Wissenschaftliche seiner Kunst
zugleich mit der Ausführung erlerne, und
sich der Regeln seines Verfahrens nur in der
Ausübung bewußt werde.
Uebrigens sodern diejenigen Theile der
Kunst, die auf strengwissenschaftlichen Grund-
sizen beruhen, namentlich die Perspektio,
und grossen Theils auch die Architektur von
selbst einen strenger tbeoretischen Unterricht.
Wir wollen den Unterricht in seinen ver-
schiedenen Theilen hier, wo es sich mit der
Natur der Sache nicht verträgt, durch keinen