Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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bestimmten Lehrplan bedingen; vielmebr wol- 
len Wir, daß ihm ganz die Freiheit und te- 
bendiakeit erbalten werde, die besonders bei 
der Kunst so norhwendig und wesentlich ist. 
Der tehrer soll daher keinen gleichfermigen 
Mechanismus aufkommen, sondern vielmehr 
dem Zöglinge so viel möglich Freibeit lassen, 
sein besonders Talent, und die Eigenbeiten 
seiner Ansicht der Gegenstände, so wie die Art, 
sie nachzuahmen, zu zeigen, um das Gute 
dieser Eigenbeiten begünstigen, dem Fehler- 
haften aber entgegenwirken zu können. 
Erfodert wird indeß, daß der Zögling von 
dem Mechanischen in der Kunst, und nur im 
Pleichen Verbältnisse mit der darin erlangten 
Gründlichkeit und Fertigkeit, stuffenweise zu 
dem Geistigern derselben fortgeführt werde, 
um nicht Halbkünstler zu bilden, welche blos 
über die Kunst zu räsonniren, nicht aber etwas 
auszuführen im Stande sind. 
IV. Schule der Histortlen -Mab- 
lerei. 
Die Zöglinge der Historien-Mahlerei sol- 
len in drei Klassen getbeilt werden, und über 
jede derselben ein tehrer die Aufsicht führen. 
Die erste Klasse besteht aus solchen, die 
den ersten Unterricht empfangen, nach Zeich- 
nungen und Gipsabgüssen studieren, und zu- 
gleich den Anfang des Studiums nach der 
Natur machen. 
In die zweite Klasse treren die, welche zum 
Gebrauch der Farbe übergeben, und im ei- 
gentlichen Sinne mahlen lernen. 
Sind die Schüler zu einem gewissen Grade 
der Fertigkeit gelangt, die Rakur treu und 
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mit Geschicklichkeit nachzuahmen, so geben 
sie in die dritte Klasse über. Hier tritk zu den 
frühern Sindien das der Komposttion im 
weitesten Sinne binzu; bier werden sie ei- 
genelich mit dem Höbern der Kunst bekannt 
gemacht. Jede Woche sollen sie einen Vor- 
mittag von dem tebrer der Klasse auf die 
Kunstsammlungen begleitet werden, wo er ib- 
nen die Werke der grossen Meister erblärt, 
solche untereinander vergleicht, und das Ei- 
genthümliche eines jeden bemerklich macht. 
V. Schule der kandschaft-Mahlerei. 
Für die landschaft: Mahlerei wird ein teh, 
rer binreichend gefunden, der seine Zöglinge, 
welche jedoch die Regeln der Perseektive bei 
dem besondern tehrer derselben zu studieren 
baben, vom ersten Anfange bis zur lezten 
Ausbildung fortführt. 
VI. Schule der Bildbauerkunst. 
Die Zöglinge der Bildhauerkunst tbeilen 
mit denen der Historien-Mahlerei den Un- 
terricht der ersten Klasse in der Zeichnung, 
indem sse zugleich bei dem besondern te##rer 
ihrer Kunst das Modelliren lernen. 
Auf der zweiten Stuffe folgen sie ihren be- 
sondern Zwecken; auf der dritten werden sie 
eben so, wie die der Histerien. Mahlerei, zu dem 
tiesern Verständnisse musterbafter Kunstwerke 
durch den tehrer ihrer Schule geleiter, und 
können zugleich an den ähulichen Unterhal- 
tungen des tehrers der Historien-Mahlerei An- 
tbeil nehmen. 
VII. Anatom ie. 
Jedem Winter sellen einige teichname mit 
Hinsicht auf die Bedürfnisse des Künstlers 
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