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Die Akademie der Künste soll mit den Pro-
vinzial= Kunst:, so wie mit den Zeichnungs-
Schulen in Verbindung steben, und ihnen
erfoderlichen Falls mit Rath und That an die
Hand geben. Sehüler, welche von den Vor-
Känden der Provinzial-Kunst-Schulen offiziel
empfohlen werden, treten ohne weiters als
Eleven der Akademie ein.
XVII. Verhalten der akademi-
schen Zöglinge.
Die akademischen Zöglinge steben, wäb-
rend ihres Aufenthalteo in der Akademie,
gänzlich unter den Gesezen dieses Instituts,
und unter der Aufsicht des jedesmal anwesenden
tehrers. Die besondern Statuten für dieselben
sollen in der Akademie angeschlagen, und je-
dem bei der Immatrikulation mitgetbeilt
werden.
Gesezlosigkeit und ungeziemendes Betra-
gen in der Akademie, so wie eine notorisch
unstetliche Aufführung ausserhalb derselben,
baben die Ausschliessung von dem Genusse des
Unterrichts zur Folge, welche jedoch nur
durch einen Schluß der Akademie verfügt
werden kann.
XVIII. Vortbeile, welche die 359=
linge der Akademie geniessen.
Wir wollen, daß der Unrerricht in der Aka-
demie für alle Schüler unentgeldlich sen;
dagegen soll kein angebender Künstler, den
dusserst seltenen Fall eines ganz ausgezeichne-
ten Talentes, verbunden mit gänzlichem Man-
gel eigener Mittel, ausgenommen, auf eine Un-
terstüzung aus dem Fonde der Akademie Rech-
nung machen dürfen; es wäre denn, daß er diese
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als Preis gewaͤnne. Ihm muß es genug Er-
munterung seyn, durch den Eintritt in die
Ukademie srübzeitig in Verbältnisse zu kom-
men, in denen das wirkliche Talent sich ent-
wickeln, und sich der Nation bemerklich ma-
chen kann.
Dagegen soll jeder aus dem Institute der
Akademie hervorgegangene tüchtige Künsller
vorzugsweise Aussicht auf Arbeit und Be-
schftigung baben; die besten Schüler der
Akademie werden zu tehrern der Provinzial=
Kunst-Schulen befördert; so wie die vorzüg-
lichsten Meister der lezeern die Aussicht ba-
ben sollen, zu kebrern an der Zentral-Anstalt
vorzurücken.
Veberzeugt, einerseits, daß das größte Er-
munterungs’ und Förderungs-Mittel ange-
bender Künstler die frühzeitige Gelegenheit
ist, grössere Werke auszuführen; anderseits,
daß es Bedürfniß ist, zweckmässige und mu-
sterbafte Vorstellungen in Gemählden und an-
dern Kunstwerken allgemeiner zu verbreiten;
wollen Wir, daß wenigstens die öffentlichen
Gebäude der Kunst geweihet bleiben, und
unter Unserer Regierung nicht leicht ein sol-
ches von einiger Bedentung entstehe, woran,
ausser der Architektur, nicht auch die Skulp-
tur und Mablerei ihren Antheil babe. Wir
werden die Gemeinde-Vorsteher insbesondere
anweisen, bei Bestellungen von Gemählden
für Kirchen und andere öffentliche Gebäude,
von Büsten oder sonstiger Bildhauer-Arbeit
für öffentliche Denkmäler, desgleichen von
Grundrissen öffentlicher Gebäude, sich an
die Vorsteber der Akademie zu wenden, we-