Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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durch eines Theils diese Gelegenheit haben, 
ihre schon mit dem Wesentlichen der Kunst 
binlänglich bekannte Schüler unter ihren 
Augen, eder nach ihren Zeichnungen grössere 
Werke ausführen zu lassen; andern Theils 
die öffentlichen Gebäude sich gegen geringe 
Kosten mit guten, und nach löblichen Mu- 
stern ausgefährten Darstellungen schmücken 
könnten. 
XIX Preise. 
Alle Jahre sollen die Zöglinge der er- 
Kten und zweiten Klasse um einen Preis kon- 
kurriren. Die Aufgabe hat in einem Akte 
nach der Natur, und einer Zeichnung nach 
einer Staiue zu bestehen. Der tandschaft- 
Mahbler liefert ein Studium nach der Na= 
mr. Der Bildhauer eine Zeichnung oder 
ein Modell nach einem Kunstwerke. Der Ar- 
chitekt die Kopie eines Ornaments. Als Pr- 
mium soll irgend ein unzliches Kunstbuch die 
Stelle der ebemals üblichen Medaillen ver- 
treten. 
Der Preis, Errheilung soll jedesmal eine 
öfentliche Aussiellung vorangeben, zu wel- 
cher alle Künstler ihre Werke zu senden, ein- 
geladen werden. 
Alle drei Jabre soll eine grosse und all: 
gemeine Preis-Bewerbung statt sinden, zu wel- 
cher auswärtige, wie einheimische Künstler 
mit den Zöglingen der dritten Klasse konkur- 
riren. 
Der Mabler har den aufgegebenen Gegen- 
stand, der ans der Geschichte oder Motholo-= 
gie zu nehmen ist, in einer reinlich ausge- 
führten Zeichnung zu bebandeln, der Bild= 
— 
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bauer aber ein Modell in Erde zu verfertigen; 
der tandschaft-Mahler liefert eine selbsterfun- 
dene kandschaft gemahlr. 
Der Preis bei dieser Konkurrenz soll für 
den einheimischen Künstler in dem Auftrage bei 
steben, ein Gemählde, eine Starue oder Bu- 
ste auszuführen, wozu er ein Arbeitszimmer, 
die Modelle und Materialien frei erhält. Die 
auf diese Art unrer den Augen der tehrer 
entstandenen Werke sollen sedann um einen 
billigen Preis zur Auszierung öffentlicher Ge- 
biude gekauft werden, nach welcher Rücksicht 
auch, so weit es thunlich ist, die Wahl der 
Gegenstände getroffen werden kann. 
Für den auswärtigen Künstler soll der 
böchste Preis von 50 Dukaten im Werthe, 
oder nach seinem Gefallen in eben soviel an 
Gelde bestehen; jedoch bleibt der Akademie 
überlassen, den Preis nach Befund der Um- 
stände ganz, oder auch nur zum Theil zuzu- 
erkennen, oder denselben zwischen mehreren 
zu tbeilen. 
Der Gegenstand der Preis-Anfgabe soll durch 
ein eigenes Programm der Akademie jedesmal 
nach der Kunstaue stellung des zweiten Jahres 
bekannt gemacht werden; der Termin soll bis 
Ende Juli des folgenden Jahres geben; im 
August bierauf eine öffentliche Ausstellung 
sämtlicher Konburrenzstücke in einem Saale 
der Akademie statt sinden. Am Ende dersel- 
ben werden die Preise durch einen Beschluß 
der Akademie zuerkannt, und die Preis-Ver- 
tbeilung durch ein eigenes Programm bekannt 
gemacht, welches die motivirten Urtheile
	        
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