Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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uͤber jedes der eingegangenen Konkurrenz- 
Stuͤcke enthaͤlt. 
Einerseits wird diese Oeffentlichkeit des 
Urtheils jedem Verdachte von Partheilichkeit 
begegnen; andererseits werden die Program- 
me der Akademie als Jahrbücher der Künste 
in Unserem Reiche, und als Mittel dienen, 
das In= und Ausland mit dem jedesmali- 
ge#n Zustande derfelben bekannt zu machen. 
Uebrigens sollen jedesmal die einbeimischen, 
im Reiche zerstreuten Künstler, eben so, wie 
auswärtige eingeladen werden, ihre neuesten, 
auch obne Absicht auf Preis-Bewerbung ent- 
standenen Werke zur Ausstellung einzusenden, 
um womglich zu einer Uebersicht des Zustan- 
des der vaterländischen Kunst überhaupt zu 
gelangen. Den vorzüglicheren Künstlern wer- 
den die Kosten der Her= und Zurücksendung 
von der Akademie vergüret, welche noch 
überdieß sich angelegen seyn lassen wird, die 
Thbeilnahme, welche gebildete Künstler durch 
Einsendung ibrer Werke ihr erzeigen, durch 
Achtung und Ebrenbejeugungen zu erwiedern. 
Endlich sollen im vierten Jahre die 
einheimischen Historien-Mahler, Bildhauer, 
Archirekten und Kupferstecher nochmals, und 
um den lezten Preis konkurriren. Die Auf- 
gabe für die Mabler ist eine bistorische Kom- 
rosition, nach Willkühr durch eine Zeichnung 
oder ein Gemählde gelößt; die der Bildhauer, 
eine Figur in Erde; die der Baukünstler, 
der Plan, Aufriß und Durchschnitt eines 
Gebäudes; die Kupferstecher aber sollen den 
Nachstich eines schönen Bildnisses liefern. 
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Jeder Kuͤnstler, der aus den ersten Faͤ- 
chern den Preis erhaͤlt, soll zur Belohnung 
mit einer Pension, auf drei Jahre nach 
Italien gesendet werden; der Kupferstecher 
aber auf zwei Jahre eine Unterstuͤzung 
erhalten, um waͤhrend dieser Zeit ein 
wichtiges Blatt nach einem Gemaͤhlde der 
biesigen oder jeder andern Sammlung für 
seine Rechnung zu vollenden; doch foll er je- 
desmal die Wahl der Bilder der Akademie 
zur Prüfung vorlegen, und ihre Genehmi- 
gung einholen. 
Die Zuerkennung dieser Preise soll jedes- 
mal in einer feierlichen öffenrlichen Ver- 
sammlung geschehen, wozu alle Freunde der 
Künste eingeladen werden. Der General- 
Sekretär hat dabei eine dem Gegenstande 
der Feier angemessene Rede zu halten. 
XX. Obliegenheiten der akade- 
mischen Pensionärs. 
Die mit einer Penston der Akademie in 
Italien befindlichen Künsiler sind verbunden, 
vierteljährig einen Beriche von ihren Sen- 
dien an die Akademie zu erstatten. 
Die Mabler liefern am Ende des ersten 
Jahres die Kopie eines klassischen Gemähl= 
des, welches ihnen von der Akademie ange- 
zeigt wird; am Ende des zweiten Jahres 
aber ein Bild von eigener Erndung, te- 
bensgrösse, und wenigstens zwei Figuren. 
Die Wahl der Gegenstände ist ihnen selbst 
überlassen. Die Akademie vergüter die Ausla- 
gen für das Material und die Hersendung. Der 
Bildbauer liefert jährlich zwei Original-Zeich- 
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